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Mal wird versucht die Pressefreiheit einzuschränken, dann werden die Rechte von Minderheiten nicht ausreichend anerkannt. Die Entwicklung der Grundwerte in einigen EU-Mitgliedstaaten bietet Grund zur Sorge, findet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und nennt Ungarn und Rumänien als Beispiele. In einem Antrag (18/4686), der im Anschluss an die am Donnerstag, 15. Oktober 2015, um 18 Uhr beginnende 45-minütige Debatte abgestimmt wird, beklagten die Grünen fehlende Instrumente, um auf EU-Ebene gegen solche Tendenzen vorzugehen.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
„Die EU muss bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen gegen die Gewaltenteilung und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit die Lücke des äußerst konfrontativen Verfahrens des Artikels 7 des EU-Vertrages wirksam schließen“, wird in dem Antrag gefordert. Artikel 7 sieht vor, dass „auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen kann, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht“.
Nach Ansicht der Fraktion fehlt aber eine „frühzeitige und systematische Bearbeitung solcher Verstöße“. Es könne nicht sein, dass die EU zwar gegenüber beitrittswilligen Staaten auf Grundlage der sogenannten Kopenhagener Kriterien fordernd und disziplinierend auftreten und ihnen strenge Auflagen machen könne, nicht mehr aber nach deren Beitritt.
Die Bundesregierung wird daher in dem Antrag dazu aufgefordert, sich für einen ständigen und unabhängigen Frühwarn- und Überprüfungsmechanismus für alle Mitgliedstaaten im Sinne eines freiwilligen Europäischen Peer-Review-Verfahrens einzusetzen und dazu ein Panel wichtiger Persönlichkeiten nach dem Vorbild der Venedig-Kommission des Europarates zu berufen. Dieses sollte einem unparteiischen, faktengestützten und fortlaufenden Analyseverfahren samt Empfehlungen und Stellungnahmen der Regierung und Zivilgesellschaft im Zielland folgen. Seine Ergebnisse sollten die Grundlage für regelmäßige Diskussionen in Rat, Kommission und Europäischem Parlament bilden, fordern die Grünen.
Im Europaausschuss fand der Antrag keine Mehrheit. Laut der vorliegenden Beschlussempfehlung (18/6196) lehnen alle anderen Fraktionen das Ansinnen der Grünen ab. Aus Sicht der Unionsfraktion ist ein permanenter Mechanismus zur Überwachung der gemeinsamen Grundwerte nicht notwendig. In den EU-Mitgliedstaaten sei die Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit sichergestellt, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Demgegenüber teilt die SPD-Fraktion die inhaltlichen Anliegen des vorliegenden Antrags. Die Einhaltung der Kopenhagen-Kriterien sei durch eine dauerhafte Überprüfung der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Aus Gründen der „Koalitionsräson“ schließe man sich jedoch dem Votum der Fraktion der CDU/CSU an. Von Seiten der Linksfraktion wird laut Vorlage darauf verwiesen, dass die Europäische Union noch immer nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sei, obwohl der Beitritt schon 2011 hätte vollzogen sein sollen.
Die Antragsteller machten im Rahmen der Ausschussberatungen laut Beschlussempfehlung deutlich, dass die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung nicht bestehe, da das vorgeschlagene Gremium durch neutrale Experten für Verfassungsfragen zu besetzen sei. Diese Experten seien durch die Parlamente der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dauerhaft zu ernennen. (hau/08.10.2015)