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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (18/3418) vorgelegt. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen.
Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern, heißt es zur Begründung. Bisher gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlagen, die unter anderem eine Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität ermöglichen würden. Die Erfahrungen, die die Bundesregierung unter anderem durch die Modellregionen, gesammelt hat, würden zeigen, dass gerade Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen haben.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme unter anderem die vorgesehene Befristung bis 30. Juni 2010 für „Unangemessen“ lang. Die Bundesregierung hält die Befristung in ihrer Gegenäußerung für angemessen und weist darauf hin, dass eine Evaluierung vorgesehen ist..
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