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Berlin: (hib/JOH) Die Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf ein verbindliches europäisches Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 27 Prozent zu erhöhen, ist nach Ansicht der Bundesregierung ein „wichtiger Erfolg“. Zur Zielerreichung sei auch nach 2020 ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig, schreibt sie in einer Antwort (18/3368) auf eine Kleine Anfrage (18/3167) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Auch wenn sich die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge ein noch ehrgeizigeres Ziel hätte vorstellen können, sei durch die getroffene Entscheidung klar, dass der gemeinsame Weg beim Ausbau der erneuerbaren Energien in der gesamten Union fortgesetzt werde, wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Beschluss lege aber fest, dass die Mitgliedstaaten jeweils einen Beitrag zur Zielerreichung leisten müssen und sich gegebenenfalls auch für höhere nationale Ziele einsetzen können. Dies wertet die Regierung als wichtiges Signal für zukünftige Investitionen in erneuerbare Energien in Europa. Außerdem schaffe es Planbarkeit für die Energiewirtschaft insgesamt.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zudem eine EU-interne Treibhausgasminderung von mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 als Etappenziel bis 2030 eine wichtige Ausgangsbasis, um bis 2050 die EU-internen Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das als Mindestwert formulierte Klimaziel lasse die Möglichkeit offen, die Ambition über das 40 Prozent-Ziel hinaus im Kontext eines globalen Abkommens weiter zu steigern, schreibt sie weiter. Teilweise müssten hierfür internationale Emissionsgutschriften genutzt werden. Die Bundesregierung sichert zu, sich dafür einsetzen zu wollen, dass dies auch im EU-Rahmen zu gegebener Zeit wieder erörtert werde.
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