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Berlin: (hib/EIS) Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Rechtliche Bedenken im Hinblick auf Transparenz und Kontrolle teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3540) auf eine Kleine Anfrage (18/3364) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht. Die Agentur sei aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Bundesrepublik als juristische Person des Privatrechts nach der Bundeshaushaltsordnung ermächtigt, in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts Zuwendungen durch Verwaltungsakte im eigenen Namen zu bewilligen, Verwaltungsakte zu ändern, zurückzunehmen oder zu widerrufen, Zuwendungen zurückzufordern und Anträge abzulehnen. Die Grünen hatten kritisiert, dass die FNR aus dem Haushalt des BMEL finanziert werde und über ein Budget von 60 Millionen Euro verfüge, jedoch nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliege. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der FNR im Jahr 2014 fast 82 Millionen Euro zugewiesen wurden. Die Agentur habe die Mittel entsprechend den gesetzlichen Regelungen ausgegeben.
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