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Berlin: (hib/STO) "Umfangs- oder Massenverfahren" beim Bundeskriminalamt (BKA) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6865) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6536). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden solche Verfahren beim BKA dann geführt, wenn im Rahmen von Ermittlungen beziehungsweise operativen Auswertungen eine Vielzahl von Daten zu möglichen Straftaten beziehungsweise Tatverdächtigen bearbeitet werden. Bei der Verfolgung von Internetkriminalität, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie, gehörten Umfangs- und Massenverfahren zum allgemeinen Ermittlungsgeschäft und stellten in der Regel keine Besonderheit dar.
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