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Berlin: (hib/PK) Der im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Ausgleich für Stromkosten ist nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Strompreise vorübergehend so extrem gestiegen wären, dass eine "Gefahr von Bedarfsunterdeckungen" bestanden hätte, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/6936) auf eine Kleine Anfrage (18/6741) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
Beim Strom habe es zuletzt keine deutlichen Preissteigerungen gegeben. Die Strompreise für Haushaltskunden lägen 2015 etwa auf dem Niveau des Jahres 2013. Daher bestehe kein aktueller Handlungsbedarf, heißt es in der Antwort weiter. Ein Handlungsbedarf bestünde erst, wenn eine existenzielle Unterdeckung anzunehmen wäre.
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