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Berlin: (hib/CHE) Der Kreis der Menschen, die eine Rente nach dem sogenannten Ghetto-Renten-Gesetz erhalten können, soll erweitert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/3787) der Bundesregierung vor, der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Konkret geht es dabei um ehemalige Ghettobeschäftigte, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Diese sind bisher aufgrund eines rentenrechtlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen von 1975 von Zahlungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus einem Ghetto (ZRBG) ausgeschlossen. Hintergrund dafür ist eine Regelung des Abkommens, wonach der „Wohnsitzstaat“ auch für jene Zeiten eine Rente zu zahlen hat, die im anderen Staat zurückgelegt wurden. Für in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte darf daher bisher keine Rente aufgrund solcher Zeiten gezahlt werden, da Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto im Sinne des ZRBG als in Deutschland zurückgelegte Zeiten gelten. Im Dezember schlossen Deutschland und Polen deshalb ein Abkommen, das Rentenzahlungen auch für in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte ermöglicht.
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