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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5203) abgelehnt, der das Ziel hatte, deutsche Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte stärker in die Verantwortung zu nehmen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Ausschuss am Mittwoch die Forderung der Linksfraktion ab, Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, per Gesetz zu verpflichten, "menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten" einzuhalten.
Zur Begründung hatte die Linksfraktion erklärt, dass sich deutsche Unternehmen bei ihrer Tätigkeit oftmals ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer entziehen würden. Außerdem kritisierte die Fraktion, dass Deutschland in der Frage der Strafbarkeit von Unternehmen in der EU eine Sonderposition einnehme. So gebe es, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten, keine Strafverfahren bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht oder vorsätzliches Fehlverhalten vor deutschen Gerichten. Daher forderten die Abgeordneten, in Deutschland die zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverstöße auszubauen.
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