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Berlin: (hib/SCR) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuss für Recht und Verbrauchschutz den Haushaltsentwurf für das Justiz- und Verbraucher-Ressort (18/5500, Einzelplan 07) gebilligt. Gegen den Entwurf stimmten am Mittwochmorgen Vertreter der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Sämtliche Änderungsanträge der Opposition scheiterten am Stimmengewicht der Koalition.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) lobte den Entwurf seines Hauses in der Sitzung. Damit gelinge es, die Aufgaben zu erfüllen und sich aktuellen Herausforderungen zu stellen. In Hinblick auf die im Vergleich zu 2015 um 5,8 Prozent höher ausfallenden Ausgaben verwies Maas vor allem auf die Einrichtung der sogenannten Marktwächter im Verbraucherbereich. Zudem seien zusätzliche Stellen bei der Generalbundesanwaltschaft eingeplant.
Der Bundesjustizminister kündigte weitere Änderungen im Etat-Entwurf an. Diese ergäben sich zum einen aus Erwägungen, neue Richterstellen beim Bundesgerichtshof zu schaffen. Zum anderen deute sich in den Verhandlungen mit den Bundesländern hinsichtlich der Einrichtung von Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ein Kompromiss an, der zu bundesseitigen Mehrausgaben führen könnte.
Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion regte im Kontext der Umsetzung europäischer Richtlinien zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung an, Mittel für die Evaluation einzuplanen. Maas stimmt dem im Grundsatz zu. Der Ansatz im Haushalt sei das Minimum dessen, was gebraucht werde.
Ein Vertreter der Grünen-Fraktion forderte, mehr Mittel für die internationale rechtliche Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Damit werde ein konkreter Beitrag zur Friedenssicherung geleistet. Maas hingegen bezeichnete die eingeplanten Mittel als ausreichend. Sie seien erhöht worden, um neuen Aufgaben zu begegnen.
Ein Vertreter der Linken-Fraktion kritisierte, dass die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld kein institutionelle Förderung erhalte und aufgrund der aktuellen Zinslage die Finanzierung des Betriebs aus dem Stiftungskapital problematisch sei. Maas verwies auf das sogenannte Omnibus-Prinzip. Demnach müsse für jede neue institutionelle Förderung eine bestehende gestrichen werden. Dafür sehe er derzeit keinen Raum.
Auf Fragen eines Vertreters der SPD-Fraktion stellte Maas zudem dar, dass ein geplanter personeller Mehraufwand durch die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes aufgeschoben sei. Das Kabinett habe einen Aufschub für diese Maßnahmen bis 2018 beschlossen.
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