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Berlin: (hib/MIK) Das Wassertourismuskonzept wird derzeit durch das Bundesverkehrsministerium erarbeitet und vorgelegt, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7480). Die Erarbeitung eines Spezialgesetzes für die Gebühren der beruflichen Binnenschifffahrt werden sich an den zeitlichen Vorgaben des 2013 in Kraft getretenen Bundesgebührengesetzes orientieren, heißt es weiter.
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