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Berlin: (hib/ABR) Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7483) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach gab es im Juni 2015 insgesamt 961.200 Beschäftigte in der Branche. Davon waren 770.900 in Leih- und Zeitarbeitsfirmen und 190.300 in Betrieben, die nicht ausschließlich oder überwiegend in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, angestellt. Im Juni 2014 betrug die Zahl der Leiharbeitnehmer insgesamt 912.519, im Juni 2013 lag sie bei 867.535.
Laut Bundesregierung gingen im Juni 2015 219.351 Leiharbeitnehmer einer Beschäftigung in der Lagerwirtschaft und 107.204 in der Metallverarbeitung nach. Auf den weiteren Rängen folgen Tätigkeiten in den Bereichen Maschinenbau- und Vertriebstechnik (60.038) und Büro- und Sekretariatswesen (39.903). 888.500 Leiharbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig und 72.700 ausschließlich geringfügig beschäftigt gewesen. Von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeiteten 754.400 in Vollzeit, 134.100 in Teilzeit, heißt es in der Antwort weiter.
Die Zahl der geahndeten Ordnungswidrigkeiten ist laut Bundesregierung im Jahr 2015 im Vergleich zu den beiden Vorjahren auf insgesamt 2.136 Ahndungen ebenfalls gestiegen. Davon wurden 1.117 Verwarnungen mit und 286 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen sowie 733 Geldbußen verzeichnet. 2013 wurden insgesamt 1.072 und 2014 insgesamt 1.967 Ordnungswidrigkeiten registriert. Die Art der Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird laut Antwort statistisch nicht erfasst. Die Bundesregierung verweist aber auf Erfahrungswerte, nach denen Verstöße "die gesamte Bandbreite des AÜG und des allgemeinen Arbeitsrechts, einschließlich Verstößen gegen tarifvertragliche Regelungen", umfassten. Demnach treten Verstöße bei der korrekten Berechnung von beispielsweise Feiertagen, Urlaub oder Krankheit häufiger auf als Verstöße gegen Branchenzuschlagstarife.
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