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Berlin: (hib/ROL) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist seit dem 26. März 2009 in Kraft und auch Deutschland hat sich zur Inklusion verpflichtet. Tatsächlich aber gibt es im bundesdeutschen Bildungssystem erhebliche Exklusionsrisiken. Sie reichen von unterschiedlichen körperlichen, geistigen, seelischen und Sinnesbehinderungen über soziale Benachteiligungen, Geschlecht und Herkunft. Das schreibt die Linke in ihrem Antrag (18/9127).
So hätten zum Beispiel auch junge Menschen mit Migrationshintergrund trotz großer individueller Potenziale immer noch deutlich schlechtere Bildungschancen. Es sei zudem festzustellen, dass die Umsetzung inklusiver Bildung mit den einzelnen Bildungsstufen abnehme. Dem Verständnis von Inklusion entsprechend müsse der gesamte Bildungsbereich einen uneingeschränkten, gleichberechtigten Zugang für alle unabhängig von sozialer Zugehörigkeit, Geschlecht, ökonomischen Hintergrund, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion und Fähigkeiten sowie von individuellen Voraussetzungen gewährleisten.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und die politischen Vorgaben und Maßnahmen darauf auszurichten und in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und Studentenwerken ein Investitionsprogramm "Inklusive Bildung" auf den Weg zu bringen, um schnellstmöglich bestehende Bildungseinrichtungen zu barrierefreien Gebäuden umzubauen und Neubauten von Beginn an barrierefrei zu gestalten. Zudem sollen barrierefreie Kommunikationsformen angeboten werden und es soll eine umfassende Barrierefreiheit im Bereich der Verkehrswegplanung sowie beim öffentlichen Nahverkehr gewährleistet werden. Kommunen bräuchten eine dauerhafte und verlässliche Unterstützung des Bundes bei der finanziellen Sicherung dieser Aufgabe. Ferner soll sich der Bund gemeinsam mit dem Bundesrat und der Kultusministerkonferenz dazu verpflichten, dass der Umbau zu einem inklusiven Bildungssystem umgehend in allen Ländern durchgesetzt und verbindliche Handlungsempfehlungen und Empfehlungen für personelle Standards und Garantien erarbeitet werden.
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