Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > G
Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > G
Der Bund kann Gewährleistungen, Bürgschaften und Garantien übernehmen. Sie können zu Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren führen und müssen deshalb im Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen werden.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/gewaehr/245448
Stand: 20.07.2016