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Der 3. Untersuchungsausschuss ,,Terrorgruppe NSU II" des Bundestags wird voraussichtlich am 18. Februar 2016 mit der Zeugenvernehmung beginnen. Das gab der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU/CSU) am Donnerstag, 28. Januar 2016, nach einem Treffen mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der NSU-Untersuchungsausschüsse von fünf Landtagen bekannt.
Thematisch wird es am 18. Februar voraussichtlich um die Vorgänge am 4. November 2011 in Zwickau gehen. Nach der Entdeckung und dem Tod der beiden mutmaßlichen NSU-Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach soll Beate Zschäpe in der gemeinsamen Zwickauer Wohnung des Trios eine schwere Explosion herbeigeführt und zudem Bekennervideos an mehrere Adressen versandt haben.
Sowohl zu den Geschehnissen selbst als auch zu den anschließenden Ermittlungen gibt es nach Binningers Einschätzung noch zahlreiche offene Fragen, was sich auch bei dem Treffen mit den Mitgliedern der fünf Landtage bestätigt habe.
Das gut dreistündige Gespräch in der Parlamentarischen Gesellschaft des Bundestags verlief laut Binninger in sehr kollegialer Atmosphäre. Ziel sei es gewesen, den Wissensstand der jeweiligen Untersuchungsausschüsse abzugleichen und offene Fragen zu identifizieren. Es sei eine Besonderheit, dass sich sowohl ein Untersuchungsausschuss des Bundestages als auch Untersuchungsausschüsse von sechs Landtagen mit der gleichen Thematik beschäftigen.
Der Einladung nach Berlin waren die Vorsitzenden und Vize-Vorsitzenden der Untersuchungsausschüsse aus Sachsen, Thüringen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gefolgt. Aus Termingründen abgesagt hatten die Vertreter des NSU-Untersuchungsausschusses aus Baden-Württemberg.
Es wurde vereinbart, dem Bundestag alle Protokolle der Vernehmungen in den Untersuchungsausschüssen der Landtage zur Verfügung zu stellen. ,,Dadurch wollen wir Doppelarbeit vermeiden", erläuterte Binninger. Bei dem Treffen hat man sich nach seinen Angaben auch darüber verständigt, dass es entgegen der bisherigen Praxis in den NSU-Untersuchungsausschüssen auch sinnvoll sein könne, in Einzelfällen Zeugen aus der rechtsradikalen Szene zu hören.
,,Das gilt allerdings nur, wenn dabei auch ein ganz konkreter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist", so der Vorsitzende des Bundestagsausschusses.
Nach den Vorgängen in Zwickau werde man sich in den folgenden Sitzungen mit der Entdeckung sowie dem Tod der beiden mutmaßlichen Haupttäter in Eisenach und den folgenden Ermittlungen beschäftigen. Weitere Schwerpunktthemen der Ausschussarbeit werden das Nagelbomben-Attentat am 9. Juni 2004 in der Köln-Mülheimer Keupstraße und die Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn sein.
Auch zum Tod von Halit Yozgat, der am 6. April 2006 in seinem Internet-Cafè in Kassel mutmaßlich von Böhnhardt und Mundlos erschossen wurde, will der Ausschuss Zeugen vernehmen. Dabei soll erneut der Versuch unternommen werden, die Rolle eines damaligen Mitarbeiters des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz zu klären, der das Internet-Café unmittelbar nach dem Mord verlassen hat, von dem Verbrechen aber nichts bemerkt haben will. (rik/28.01.2016)