Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland verlangt die Opposition eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und ein Sofortprogramm zur Beseitigung von Barrieren. Über die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken (18/972) wird der Bundestag am Freitag, 4. April 2014, erstmals beraten. Die auf eine Stunde und 45 Minuten angelegte Debatte beginnt gegen 10.45 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Grünen schreiben, die Bundesrepublik habe zu den ersten Staaten gehört, die die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hätten. In ihrer Denkschrift zum Ratifikationsgesetz sei die damalige Bundesregierung aus Union und SPD allerdings noch davon ausgegangen, dass zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention "keine Anpassungen im deutschen Recht erforderlich seien".
Auch die Nachfolgeregierung habe "lediglich Änderungsbedarf in einigen Details sowie in der praktischen Umsetzung" eingestanden. Daher bestehe noch immer großer Handlungsbedarf, um dem Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen Gehör zu verschaffen. Dabei sei in erster Linie die Schaffung eines Bundesteilhabegesetz zu nennen. Dieses könne in diesem Jahr noch in Angriff genommen, aber nicht mehr abgeschlossen.
Jedoch könnten "allein durch die Überarbeitung zweier Gesetze, die die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen explizit zum Ziel haben" in einem "überschaubaren Sofortprogramm große Fortschritte" bei der Umsetzung der Konvention erreicht werden. Daher solle die Bundesregierung das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so überarbeiten, dass sie den Anforderungen der Konvention gerecht werden.
Vor allem solle der Begriff der Behinderung an das Verständnis von Behinderungen angepasst werden, das der Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt. Zudem fordern die Grünen, dass im Sinne umfassender Barrierefreiheit das Recht auf Verständigung, Informationen und Bescheide in Leichter Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz verankert wird.
Das will auch Die Linke. Sie fordert ein Sofortprogramm zur Beseitigung "bestehender baulicher und kommunikativer Barrieren" von jährlich einer Milliarde Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren, Verwaltungsvereinbarungen für Barrierefreiheit und eine bessere Finanzausstattung für das Programm "Soziale Stadt".
Im Antrag der Fraktion heißt es, Menschen mit Behinderungen, Ältere oder Eltern mit Kindern bleibe "nicht selten" der gleichberechtigte Zugang zu Rathäusern, Wahllokalen, Bildung-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Urlaubsorten und medizinischer Versorgung aufgrund von Barrieren verwehrt.
Mit Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention habe sich Deutschland verpflichtet, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, "für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation" zu gewährleisten. (suk/02.04.2014)