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Die Energiewende soll weiter vorankommen. Das wolle Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sicherstellen, betonte er in der ersten Lesung am Donnerstag, 8. Mai 2014. Die Abgeordneten berieten den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304), mit dem die Ausbaukosten begrenzt und für alle Beteiligten und die Stromkunden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen. Ziel der Reform ist es, "die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen".
Gabriel erklärte, die hohen Ausbaupfade für Windenergie und Fotovoltaik würden nicht, wie gelegentlich behauptet, verringert, sondern verstetigt und weiter ausgebaut. Niemand müsse die Sorge haben, "die Energiewende würde ausgebremst oder die Ausbauziele der erneuerbaren Energien würden insgesamt begrenzt".
Kostengünstige Energieträger wie Windenergie an Land würden ausgebaut, Überförderungen jedoch abgebaut. "Nur durch diese Kombination machen wir die Energiewende erfolgreich, sicher und bezahlbar", sagte Gabriel.
Im Zusammenhang mit den Rabatten für stromintensive Industrien warnte der Wirtschaftminister davor, "die Interessen der Verbraucher gegen die die Interessen am Erhalt industrieller Arbeitsplätze auszuspielen". Das sei "grundfalsch". Industrie, Dienstleistung und Handel würden mit zwölf Milliarden Euro zur Energiewende beitragen.
Es gehe jetzt um 2.000 Unternehmen, deren Energieintensität dazu führen würde, dass steigende EEG-Umlagen zu einem massiven Wettbewerbsnachteil würden. Wenn diesen 2.000 Unternehmen alle Ausnahmen gestrichen würden, könnte ein Drei-Personen-Haushalt um 40 bis 45 Euro im Jahr entlastet werden. "Der Preis dafür wären Hunderttausende industrielle Arbeitsplätze", warnte Gabriel, der darauf hinwies, dass nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss nicht mehr jeder Betrieb Ausnahmen von der EEG-Umlage beantragen könne, sondern nur noch eine Reihe von ausgewählten Branchen.
Ganz anderer Ansicht waren die Oppositionsfraktionen, die vor einer Gefährdung der Energiewende und einer zu starken Begünstigung der Industrie warnten. "Es bleibt dabei, dass die Rentnerin und der Student für Wiesenhof und die Steinkohle-Industrie die Stromrechnung mitbezahlen", kritisierte Caren Lay (Die Linke). Das sei sozial nicht gerecht.
Auch mit der Neuregelung der Industrierabatte müsse der Bäcker an der Ecke für die Großbäckerei die Stromrechnung mitbezahlen: "Das ist doch wirtschaftspolitischer Unsinn." Allerdings wolle auch Die Linke die Industrierabatte nicht komplett abschaffen, verlange aber klare Kriterien und eine deutliche Reduzierung. Das habe die SPD selbst noch vor kurzer Zeit gefordert.
Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) warf Gabriel vor, das Ausbautempo um die Hälfte gegenüber den Plänen der alten Regierung zu reduzieren. Das sei ein Armutszeugnis. Das EEG werde jetzt zum Bestandsschutzinstrument für die fossile Energieerzeugung. "Sie machen damit aus der Energiewende eine Braunkohlewende. Dagegen werden wir uns wehren", kündigte Krischer an.
Zu den Industrieausnahmen sagte er, niemand wolle Befreiungen für die Grundstoffindustrie infrage stellen. Aber warum die Panzerindustrie ausgenommen werden solle, sei nicht nachzuvollziehen. Die Regelung sei bürokratisch und biete zu viele Schlupflöcher, während die privaten Verbraucher mit Milliardenbeträgen belastet würden. Was Gabriel und die Koalition vor hätten, "ist ein Anschlag auf die Energiewende, auf die Arbeitsplätze, auf den Klimaschutz".
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) warf der Linken dagegen vor, Unternehmen "wissentlich und willentlich" zu zerstören, wenn sie Strompreise nach linkem Muster zu zahlen hätten. Grundstoffindustrien und Wertschöpfungsketten würden so kaputt gemacht, wenn sich die Opposition durchsetze. Fuchs verwies darauf, dass die erneuerbaren Energien in den nächsten 20 Jahren mit rund einer halben Billion Euro gefördert würden. Das zeige, wie wichtig die Energiewende genommen werde.
Die erreichte Höhe der Förderung von 22,8 Milliarden Euro im Jahr zeige aber auch, das das Fördersystem "eingeschränkt, verbessert und gedeckelt" werden müsse, verlange Fuchs. Das werde mit den Maßnahmen des Gesetzentwurfs erreicht. Fuchs verteidigte das Vorhaben, die Industrie um 5,1 Milliarden Euro EEG-Umlage zu entlasten. Die USA würden mit Energiepreisen von einem Fünftel des deutschen Niveaus Unternehmen anlocken und eine Politik der Reindustrialisierung betreiben. "Wenn die bei uns weg sind, gehen ganze Wertschöpfungsketten weg."
Fuchs kündigte weitere Veränderungen noch in dieser Legislaturperiode wie Direktvermarktung und Ausschreibungen an. Auch müssten die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen zu den Kosten des Netzausbaus herangezogen werden. Allein im Bereich des Netzbetreibers Tennet koste der Netzausbau 23 Milliarden Euro.
Hubertus Heil (SPD) sagte, es gehe darum, die Energiewende "wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen". Heil sprach sich auch dafür aus, den Ausbau der Stromnetze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu synchronisieren. "Wir brauchen keinen Wegwerfstrom", warnte Heil.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen bis 2050 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen soll begrenzt werden. So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden.
Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Fotovoltaik) soll 2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten, und der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse auch zwecks Erhaltung der biologischen Vielfalt auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden.
Außerdem sollen Ausschreibungen ausprobiert und die Direktvermarktung von Strom zunächst für bestimmte Neuanlagen verpflichtend werden. An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher "in adäquater Weise" beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet wird. Als wesentliches Ziel des Entwurfs wird formuliert, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen wurde ein Antrag (18/1331) der Fraktion Die Linke, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den EEG-Gesetzentwurf zurückziehen und durch eine geänderte Neufassung ersetzen. In der Neufassung sollen nach dem Willen der Fraktion die "unberechtigten Industrierabatte zulasten der Privathaushalte" abgeschafft werden.
Allerdings will die Fraktion, dass die internationale Wettbewerbssituation berücksichtigt wird und Arbeitsplätze nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Weiterhin sollen das Eigenstromprivileg für selbst erzeugten Strom eingeschränkt und die Einspeisevergütung in der heutigen Form erhalten werden. Auf Instrumente wie die Direktvermarktung und Ausschreibungen soll verzichtet werden. (hle/08.05.2014)