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Das um den Bereich Verbraucherschutz erweiterte Justizministerium unter Minister Heiko Maas (SPD) kann im diesjährigen Bundeshaushalt (18/700, 18/702) mit einem leicht erhöhten Etat rechnen. Nach den Beschlussempfehlungen des Haushaushaltsausschusses (18/1007, 18/1023, 18/1024, 18/1025) umfasst das Ausgabevolumen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) in diesem Jahr 648,14 Millionen Euro und damit rund 41,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der Bundestag berät über den Etat 2014 am Donnerstag, 26. Juni 2014, ab 13.15 Uhr 105 Minuten lang.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Größter Posten bei den Ausgaben sind die Personalausgaben mit rund 421,02 Millionen Euro. Allerdings weist der Haushaltsplan darauf hin, dass die Kosten zu einem überwiegenden Teil durch erzielte Einnahmen gedeckt werden. Rund 464,84 Millionen Euro sind als Einnahmen des Justizministeriums ausgewiesen, ein Minus von 19,49 Millionen Euro im Vergleich zu 2013.
In der gleichen Debatte mitberaten wird am 26. Juni über den Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19). Für dieses sind im Haushalt 2014 (18/1017, 18/1024) Ausgaben von 46,07 Millionen Euro vorgesehen. Damit bleibt der Etat des höchsten deutschen Gerichts im Vergleich zum Vorjahr etwa konstant. Auch beim Verfassungsgericht sind die Personalausgaben mit rund 23,73 Millionen Euro der größte Ausgabenposten.
Die Linke hat einen Änderungsantrag (18/1855) vorgelegt, für die bundesweite finanz- und Schuldnerberatung zehn Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. (jbb/25.06.2014)