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Begleitet von heftigen Angriffen der Opposition hat der Bundestag am Freitag, 27. Juni 2014, die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Eva Bulling-Schröter (Die Linke) sprach von einem „schwarzen Freitag für die Erneuerbaren“ und einer „Beerdigung des EEG“. Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) nannte das Gesetzesvorhaben eine „Abbruchveranstaltung für die Erneuerbaren“. Ein Versuch der Opposition, die Debatte absetzen zu lassen, um Zeit für eine weitere öffentliche Anhörung zu dem Entwurf zu haben, scheiterte an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.
Redner der Koalition verteidigten den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573), mit dem der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien geregelt und der Kostenanstieg der EEG-Umlage gebremst werden sollen.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte, jetzt werde der erste Baustein gesetzt, um die Energiewende in Deutschland wieder auf ein festes Fundament zu stellen. Der Minister verwies auf Kostensteigerungen im EEG in wenigen Jahren von mehr als zehn Milliarden Euro: „Seit 2010 sind die Kosten um über 200 Prozent gestiegen.“
Es gebe hohe Kohlendioxidemissionen aus Kohlekraftwerken trotz des teuren Ausbaus der erneuerbaren Energien. Weitere Probleme seien fehlender Netzausbau und die fehlende Einbindung in den europäischen Strommarkt. Viel zu lange sei es nur um den Ausbau der erneubaren Energien gegangen.
Jetzt müsse es darum gehen, dass die Erneuerbaren auch Systemverantwortung übernehmen müssten. Er warnte vor Arbeitsplatzverlusten durch die hohe EEG-Umlage, die bereits jetzt sichtbar seien: „Diesen Trend dürfen wir nicht einfach achselzuckend hinnehmen.“
Gabriel ging auch auf die Haltung der EU-Kommission ein, die kurz vor den abschließenden Beratungen im Bundestag noch zusätzliche Vorgaben besonders zur Einbeziehung der Eigenstromnutzung in die EEG-Umlage gemacht hatte. Er bezeichnete es als „unverständlich“, dass die EU-Kommission „ohne jede Vorwarnung“ in zwei Bereichen die Belastung für die deutsche Wirtschaft habe drastisch erhöhen wollen.
So habe die Kommission verlangt, Stromimporte aus erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage zu befreien und Bestandsanlagen der Wirtschaft zur Eigenversorgung nach einer Übergangszeit mit der vollen EEG-Umlage zu belegen. Die Forderungen der Kommission seien ein „Irrweg, den wir nicht mitgehen können“. Sie dürften nicht akzeptiert werden, weil sie das EEG „sprengen“ würden.
Besonders erfreut über die Neuregelung zeigte sich Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): „Heute ist für mich eine Premiere. Ich diskutiere über das EEG, ohne dass mir gleich das Messer in der Tasche aufgeht.“ Endlich werde mehr Markt und mehr Wettbewerb eingeführt, der Ausbau der erneuerbaren Energien werde in vernünftige Bahnen gelenkt.
Fuchs verteidigte die Ausgleichsregelung für die energieintensive Industrie: „Deutschland ist ein Industrieland und muss es auch bleiben.“ Kritisch sah Fuchs die Bagatellgrenze für Eigenversorger, die Anlagen bis zu zehn Kilowatt von der Zahlung der EEG-Umlage ausnimmt. Damit spare jeder mit einer kleinen Anlage auf dem Dach 20 Cent pro Kilowattstunde, aber gleichzeitig werde es eine „heftige Verteuerung“ beim EEG geben.
Hubertus Heil (SPD) erklärte: „Wir alle wollen, dass die Energiewende zum Erfolg geführt wird.“ Der EU-Komission warf er vor, das EEG sprengen zu wollen, indem mit der deutschen EEG-Umlage ausländischer Grünstrom zu zahlen sein sollte. Das könne auch Atomstrom sein.
Dass Grüne sich mit ihrer Haltung zu „Verbündeten von Feinden der Energiewende“ machen, könne er nicht verstehen.
Caren Lay (Die Linke) kritisierte den „Schweinsgalopp auf den letzten Metern“. Der Koalition warf sie vor, die Wirtschaft schonen zu wollen. Von einer Strompreisbremse für die Verbraucher sei längst keine Rede mehr, aber es gebe eine Strompreisbremse für die Industrie: „Das machen wir nicht mit“, erklärte Lay. Der Sinn des EEG werde in sein Gegenteil verkehrt.
Oliver Krischer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, in Wirklichkeit sei nicht EU-Kommissar Joaquín Almunia das Problem, sondern „Sigmar Gabriel ist die Abrissbirne, die die erneuerbaren Energien in diesem Land kaputt macht“. Die Auseinandersetzung mit der EU zeige doch nur den Scherbenhaufen von Gabriels Politik.
Krischer nannte es völlig unverständlich, dass eine Fotovoltaik-Anlage Sonnensteuer zahlen solle, eine klimaschädliches Kohlekraftwerk aber nicht. Wenn die Koalition der EU die Argumente wegnehmen wolle, „dann versenken Sie diese Sonnensteuer“, forderte Krischer. Gabriel rede viel über Arbeitsplätze, aber verliere kein Wort darüber, dass Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Erneuerbare-Energien-Branche vernichtet würden..
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/1891) zu. In namentlicher Abstimmung votierten 454 Abgeordnete für die Reform, 123 lehnten sie ab, es gab sechs Enthaltungen. Vorgesehen ist, dass die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land und der Fotovoltaik jeweils um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden kann.
Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Für die energieintensive Industrie gibt es Ausgleichsregelungen mit einem Volumen von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr.
Letzte vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie noch vorgenommene Änderungen betreffen besonders die Eigenversorgung. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent betragen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben werden, müssen die volle Umlage zahlen. Der Einstieg in die Umlagepflicht soll jedoch gleitend erfolgen.
Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt. Kleine Anlagen werden zur „Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands“ nicht einbezogen, und auch Bestandsanlagen werden zunächst nicht mit der Umlage belastet. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden.
Außerdem wird die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller eingeführt. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Gegen die Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken für eine „gerechte und bürgernahe“ Ökostromförderung (18/1331) ab.
In namentlicher Abstimmung wurde ebenfalls der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (18/1310, 18/1580) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/1900) angenommen. 465 Abgeordnete stimmten für, 114 gegen den Gesetzentwurf, es gab drei Enthaltungen.
Damit wird eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch eingefügt, die den Bundesländern bestimmte Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht. Mit 464 Nein-Stimmen bei 111 Ja-Stimmen wurde in namentlicher Abstimmung ein Entschließungsantrag der Linken (18/1903) abgelehnt, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen, weil der weitere Ausbau der Windkraft dadurch behindert werde.
Der Bundestag lehnte vier Änderungsanträge der Linksfraktion (18/1892 neu, 18/1893 neu, 18/1894 neu, 18/1895 neu) und einen Änderungsantrag der Grünen (18/1896) zur EEG-Novelle ab. Für den Änderungsantrag der Linken (18/1892 neu) stimmten in namentlicher Abstimmung 112 Abgeordnete, 471 lehnten ihn ab. Darin hatte die Fraktion verlangt, auf die ab 2017 vorgesehene Ausschreibung der Ökostromförderung zu verzichten.
Im Änderungsantrag (18/1893 neu) hatte Die Linke verlangt, die Braunkohleverstromung nicht von der Zahlung der EEG-Umlage auszunehmen. Dem Änderungsantrag (18/1894 neu) stimmten in namentlicher Abstimmung 111 Abgeordnete zu, 468 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Darin hatte sich Die Linke dafür eingesetzt, den Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Personalkosten für Leiharbeitsverhältnisse bei der Berechnung der Stromintensität eines Unternehmens zu verschärfen.
Der Änderungsantrag (18/1895 neu) wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Darin hatte die Fraktion gefordert, den Bestandsschutz für die Zahlung einer reduzierten EEG-Umlage zeitlich zu befristen. Bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag den Änderungsantrag der Grünen (18/1896) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenstromerzeugung nicht in die EEG-Umlage einzubeziehen.
Angenommen wurde dagegen ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/1897), durch den die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei der EU-Kommission für eine zügige Aufnahme derjenigen Branchenlisten der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien einzusetzen, die die von der EU-Kommission angelegten Kriterien der Strom- und Handelsintensität erfüllen.
Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/1898, 18/1901) und der Grünen (18/1902). Die Linke forderte unter anderem einen neuen Gesetzentwurf, in dem auf die schrittweise Verpflichtung zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ab dem 1. August 2014 verzichtet wird, und einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Ökostromrabatts für energieintensive Unternehmen.
Den Entschließungsantrag (18/1901) unterstützten in namentlicher Abstimmung 110 Abgeordnete. Es gab 465 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die Grünen verlangten unter anderem, die Begrenzung des Ausbaus von Ökostrom auf 35 bis 45 Prozent bis 2025 und auf 55 Prozent bis 2035 zu streichen. (hle/vom/27.06.2014)