Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2015, den Nachtrag zum Haushalt 2015 verabschiedet. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4600) stimmten in geänderter Fassung (18/4950, 18/4951) die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr auf 301,6 Milliarden Euro steigen. Bisher waren 299,1 Milliarden Euro eingeplant. Trotz der Erhöhung der Ausgaben um 2,5 Milliarden Euro sollen weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen werden.
Mit dem Nachtragshaushalt werden die Investitionen in diesem Jahr um 3,6 Milliarden Euro auf 30,05 Milliarden Euro erhöht. Der größte Teil davon ist für ein Sondervermögen ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vorgesehen, mit dem die Kommunen in den kommenden Jahren in die Lage versetzt werden sollen, zu investieren.
Weiter wurde mit dem Nachtragsetat festgelegt, wie das ,,Zehn-Milliarden-Euro-Investitionspakt" aufgeteilt werden soll. Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und in die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative. Weiter 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.
In den parlamentarischen Beratungen stellten die Abgeordneten unter anderem 25 Millionen Euro zusätzlich zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen zur Verfügung. Zudem bewilligten sie Mittel für 750 neue Stellen zur Bewältigung der Asylbewerberverfahren. Insgesamt 30 Millionen Euro sind als Bundeszuschüsse im Zusammenhang mit der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele eingeplant und zehn Millionen Euro für Leistungen für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene. Außerdem bewilligte der Bundestag 30 Millionen Euro für ein Programm zum Schutz vor Einbrüchen.
,,Das Land kann sich freuen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Kahrs. Er hob besonders hervor, dass die Mehrausgaben in Höhe von rund 15 Milliarden Euro ohne neue Schulden finanziert würden. Damit habe die Koalition bewiesen, dass sie handlungsfähig sei.
Norbert Brackmann (CDU/CSU) betonte, dass mit dem Nachtrag sinnvolle Investitionen für die Zukunft angestoßen würden. Die Koalition gebe nur das aus, was zur Verfügung stehe.
Der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Roland Claus, kritisierte vor allem, dass die Mittel für die Asylbewerber bei Weitem nicht ausreichen würden. Außerdem würden die Kommunen weiterhin ,,Bittsteller" bleiben.
Für Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Nachtrag nur ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Bei den Kommunen gebe es einen Investitionsstau von mehr als 150 Milliarden Euro. Da seien 3,5 Milliarden Euro vom Bund in den kommenden drei Jahren ,,viel zu wenig".
Für den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), ist der Nachtragsetat ein Zeichen der soliden Finanzpolitik der Regierung. Er kündigte an, dass diese mit dem Haushaltsentwurf 2016, den die Regierung im Juli dieses Jahres vorlege, fortgesetzt werde.
Zugestimmt hat der Bundestag bei Enthaltung der Opposition ebenfalls dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/4653 neu) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/4975), der neben der Errichtung des Sondervermögens ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ebenfalls vorsieht, den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. (18/4974).
Der Bundestag lehnte dagegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4689, 18/4874), der einen Investitionsplan im Umfang von 45 Milliarden Euro vorsieht, sowie einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel ,,Bundesverantwortung wahrnehmen - Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen" (18/3573, 18/4118) ab. (mik/21.05.2015)