Deutscher Bundestag


Ihre Zuschriften

Wilhelm Hildebrandt, 05. Oktober 2015

Atommüll Endlager

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Vorschlag um die Suche von atomaren Endlagern zu beenden.

An den Atomstandorten gibt es doch schon atomare Zwischenlager.
Alle 16 Kernkraftwerke in Deutschland müssten nach der Stilllegung zu Endlagern werden.
So kommt es zu keiner Freisetzung von Radionukliden in Abluft und Abwasser, die aber während eines Abbaus der Kernkraftwerke anfallen würden.
Der atomare Müll aus der Asse, Salzgitter und den anderen Standorten kommt aus der Erde wieder in die Kernkraftwerke und somit an deren Standorte zurück.

Die Bundesländer waren für die Kernkraftwerke, dann sollen sie diese auch behalten und auch ihren Atommüll.
Die stillgelegten Kernkraftwerke wären ein Mahnmal auch für nachfolgende Generationen.
Der Atommüll bleibt sichtbar und kann zu jeder Zeit kontrolliert werden.
Das Grundwasser würde nicht durch den Atommüll verseucht werden.
Wer den Vorteil durch Steuereinnahmen hatte, der soll jetzt nicht auf die Barrikaden steigen, wenn er die Nachteile der Kernkraftwerke in Kauf nehmen muss.


Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Hildebrandt

mailto: w.hildebrandt@t-online.de

Geschäftsstelle der Kommission, 05. Oktober 2015

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Frank Carstensen, 13. September 2015

Ausschluss von Kristallinformationen

In der letzten AG3-Sitzung wurde über die frühzeitige Verschärfung von Ausschlusskriterien diskutiert. Dabei wurde vor einer frühzeitigen Festlegung auf solche Kriterien zurückgeschreckt, die zu einem Ausschluss von Standortkategorien, speziell der Kristallinformationen führen würden. Sicher tappt man bei den infrage kommenden Formationen teils noch arg im Dunkeln. Es zeichnet sich jedoch auch bei dem bisher geringen Erkundungsstand ab, dass es für ein Granit-Endlager aufgrund der zu erwartenden Klüftigkeit voraussichtlich einer zusätzlichen geotechnischen Sicherung bedarf. Solche haben sich in der Praxis des Deponiebaus und der Untergrundabdichtung in Kluftgrundwasserleitern jedoch in vielen Fällen als unzulänglich herausgestellt. So ist für etliche Deponien bereits nach einigen Jahren eine nachlassende Wirkung von mineralischen Oberflächenabdichtungen bekannt (auch wenn sich dies nur bedingt auf den unterirdischen Ausbau übertragen lässt). Ebenso ist die Langzeitstabilität einer Verpressung (Abdichtung) von Kluftsystemen nur schwer nachweisbar und wäre für ein Endlager von mehreren Quadratkilometern Größe mit einem enormen Aufwand verbunden. Wie eine räumlich eng begrenzte Abdichtung unter dem Einfluss späterer Gebirgsbewegungen reagiert, ist kaum prognostizierbar.
Ich möchte dafür plädieren, etwas mehr Mut aufzubringen für eine begründbare Einengung der Auswahl. Mit den Salz- und Tonsteinformationen liegen aufgrund der geringeren Gebirgsdurchlässigkeit deutlich besser geeignete Standortalternativen vor, sodass ein frühzeitiger Ausschluss von Kristallinformationen Zeit und Kosten spart.

Geschäftsstelle der Kommission, 13. September 2015

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Dr. rer. nat. Michael Mehnert, endlagerdialog.de, 26. August 2015

Audiofile AG 3-Sitzung vom 25.08.2015

Wann ist mit der Zurverfügungstellung des Audiofiles der 11. AG 3-Sitzung vom 25.08.2015 zu rechnen??

Wann werden die Audiofiles der 9. und 10. AG 3 -Sitzung eingestellt??

Geschäftsstelle der Kommission, 26. August 2015

Sehr geehrter Herr Mehnert,

 

 

 

Alle uns vorliegenden Audiomitschnitte von AG-Sitzungen können Sie mittlerweile im Internet finden, allerdings mit zwei Ausnahmen:

 

 

 

Unveröffentlicht ist weiter der Mitschnitt der zweiten Sitzung der Ad-hoc-Gruppe EVU-Klagen. Hier findet sich im Mittschnitt einleitend die Bemerkung des Vorsitzenden der Ad-hoc-Gruppe, dass kein Mitschnitt gefertigt werde. Es liegt in diesem Fall also keine Erlaubnis der Teilnehmer zur Veröffentlichung vor.

 

 

 

Unveröffentlicht ist auch weiter der Mittschnitt der 11. Sitzung der Arbeitsgruppe 3. Bei dieser Sitzung hat es eine technische Störung des Konferenzsystems des Sitzungsaales gegeben, sodass nur ein Bruchteil der Sitzung aufgezeichnet ist. Die Geschäftsstelle bemüht sich um eine Kopie einer weiteren Tonaufzeichnung, die die Stenografen gefertigt haben. Eine Veröffentlichung dieser Aufzeichnung ist geplant. Die Tonaufzeichnung hat aber möglicherweise nicht die ansonsten übliche technische Qualität.

 

 

 

Außerdem hatten Sie nach Protokollen von Sitzungen der AG 3 gefragt. Das Protokoll der 10. Sitzung der Arbeitsgruppe befindet sich noch in der Abstimmung mit den Teilnehmern. Teile des Protokolls der 9. Sitzung waren vor der Autorisierung ins Deutsche zu übersetzten. Dadurch und durch die Autorisierung der geplanten Veröffentlichung durch einen Teilnehmer aus dem Ausland ergeben sich leider Verzögerungen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jürgen Voges

 

Pressereferent

 

Kommission

 

Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

 

Deutscher Bundestag

 

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

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Dr. rer. nat. Michael Mehnert, 20. August 2015

Vorbereitung der 11. Sitzung der AG 3

Zur Vorbereitung der oben genannten Sitzungen fehlen noch die Protokolle der 9. und 10. Sitzung. Bei den Audiomitschnitten sieht es leider noch schlechter aus.

Bitte stellen Sie umgehend entweder die Audiomitschnitte oder die Protokolle zur Verfügung, damit eine sinnvolle Verfolgung der Arbeit in der AG 3 am 25.08.2015 möglich wird.

Weiterhin erbitte ich Auskunft über die Präzisierung des Auftrags und die Auftragsbearbeitung durch die BGR, die am 02.02.2015 durch die Kommission beschlossen wurde und die in enger Zusammenarbeit mit der AG 3 geschehen sollte.

1. Welche Treffen fanden bisher statt?
2. Welche Arbeitsergebnisse wurden bisher erzielt?
3. Wann ist damit zu rechnen, dass in der AG 3 darüber berichtet wird?

Geschäftsstelle der Kommission, 20. August 2015

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Rainer Schottlaender, Dipl.-Phys., 19. August 2015

Atommüllendlagerung ... EARTH-1 Erkundungsexperiment

an Ursula Heinen-Esser, Michael Müller und an die Endlagerkommission

Ich warte auf Ihren Vorschlag
für Termin, Redezeit und Diskussionszeit.



Wohin mit Deutschlands Atommüll ?

https://www.youtube.com/watch?v=dxn_QDiaFV0

+++ This video shows my worldwide new idea to dispose our nuclear waste deep in the earth magma +++ This seems to be feasible and safe for millions of years +++ I also describe the EARTH-1 Experiment +++

Die neue, weltweit kaum erforschte Idee einer Endlagerung von Atommüll tief im Erdmagma
ist vermutlich miilionenjahresicher und technisch machbar. Autor und Erfinder Rainer Schottlaender beschreibt seine Idee
und ein erstes Erkundungsexperiment. 4 min 45 sec.

Copyright 2014: www.schottie.de



Bitte schauen Sie sich in Ruhe dieses Video an:

https://www.youtube.com/watch?v=dxn_QDiaFV0

Bitte stellen Sie mir Fragen.



mfg

Rainer Schottlaender


1949 geboren in Berlin
1967-71 Physikstudium an der Humboldt-Universität Berlin
1975 Diplom in München
1976 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am MPI für Astrophysik in Garching
1977-78 Redakteur beim Elektronik Journal München
1979-88 Aufbau eines kleinen funktionierenden Bauhandwerkbetriebes in München
1989-90 Songwriter/Sänger in San Diego/Ca-USA
1991-heute eigenfinanzierte Forschungsarbeit in Berlin

http://www.schottie.de/?p=10311

Geschäftsstelle der Kommission, 11. August 2015

Sehr geehrter Herr Schottländer,

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Zuschriften, mit denen Sie um einen „Vorschlag für Termin, Redezeit und Diskussionszeit“ bitten, um ihre Vorstellungen von einer dauerhaft sichern Lagerung hochradioaktiver Abfälle persönlich der Endlager-Kommission vorstellen zu können.

 

 

 

Die Endlager-Kommission hat zu wichtigen Fragen, die für die Vorbereitung der neuen Suche nach dem bestmöglichen Standort zur dauerhaft sicheren Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe relevant sind, eine Reihe von Expertenanhörungen durchgeführt und plant noch weitere Anhörungen. Die Experten, die bei diesen Anhörungen zu Wort kommen sollen, werden von der Kommission oder von einer ihrer Arbeitsgruppen benannt und dann von der Kommission eingeladen.

 

 

 

Für die dauerhafte Lagerung des radioaktiven Mülls bereitet die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe die Suche nach dem Standort in Deutschland vor, der bestmögliche Sicherheit gewährleistet. Einen Export der Abfälle, auch einen Export nach Äthiopien, lehnt die Kommission ab.

 

 

 

Zudem hat die Arbeitsgruppe 3 der Kommission, mögliche Wege zur dauerhaft sicheren Lagerung der Abfallstoffe vorläufig bewertet und die Kommission hat diese Bewertung zur Kenntnis genommen. Dafür wurden von der Arbeitsgruppe 3 verschiedene Entsorgungspfade  untersucht und in drei verschiedenen Kategorien eingeteilt: „Aktiv weiter zu verfolgen“, „Weiter systematisch beobachten“ und „Nicht weiter verfolgen“. Die Entsorgung von hoch radioaktiven Abfallstoffen über Subduktionszonen  im Erdinneren hat die Arbeitsgruppe in die Kategorie „Nicht weiter verfolgen“ eingestuft. Einig war sich die Arbeitsgruppe 3 in einer Sitzung im Januar zudem darüber, dass auch eine Endlagerung über Vulkane nicht in Betracht kommt.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Schottländer, die Kommission plant nicht, Sie zu einer Anhörung einzuladen, und Sie sollten auch für die Zukunft auf keine Einladung der Kommission hoffen.

 

Noch einmal vielen Dank für Ihre Schreiben.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jürgen Voges

 

Pressereferent

 

Kommission

 

Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

 

Deutscher Bundestag

 

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

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Bernward Otto, 19. August 2015

Technikfolgenabschätzung und Bürgerbeteiligung

Sehr geehrte Kommissionsmitglieder,

am 14. Mai 2015 hatte ich Ihnen folgende konkrete Frage mittels Zuschriftenformular geschickt: "Sind 3D-seismische Vermessungen des Untergrundes für SÄMTLICHE in Betracht kommenden zukünftigen Endlagerstandorte ZWINGEND (!!!) vorgesehen ? "

Ich würde mich sehr freuen, wenn wenigstens ein Kommissionsmitglied in irgendeiner Form auf diese konkrete Frage reagieren würde.

Kurz Erläuterung: 3D-seismische Vermessungen sind seit mehr als dreissig (!) Jahren global der Stand der Technik in der Öl- und Gasindustrie zur präzisen Untersuchung des Untergrundes VOR (!!!) dem Abteufen von Bohrungen. Diese Messungen stellen das Äquivalent zur Computer-Tomographie in der Medizin dar. Auch dort würde kein verantwortungsbewusster Mediziner ohne eine derartige präzise 3D-Abbildung eine Operation wagen.

Man sollte also erwarten, dass dieses bildgebende Abbildungsverfahren bei der Ermittlung eines geeigneten Endlagerstandortes eine zentrale Rolle spielt.


Mfg

B.Otto

Dipl.-Geophysiker
Bernward Otto
34292 Ahnatal

Geschäftsstelle der Kommission, 26. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Otto,

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Hinweise auf die Möglichkeiten einer 3D-seismische Vermessungen des Untergrundes bei der Suche nach Endlagerstandorten.

 

 

 

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat sich mit der Frage, wie genau die obertägige Erkundung von potenziellen Standorten technisch zu erfolgen hat, bisher nicht befasst. Die Kommission hat sich bislang auch nicht endgültig darauf festgelegt, dass die hoch radioaktiven Abfallstoffe in einem Bergwerk endgelagert werden sollen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass die Kommission diesen Weg für die dauerhaft sichere Lagerung der Abfälle empfehlen wird.

 

 

 

Falls es zu dieser Empfehlung kommt, wird die Suche nach dem bestmöglichen Standort für das Endlager voraussichtlich in den Stufen erfolgen, die in den Paragrafen 13 bis 20  des Standortauswahlgesetzes (  http://www.gesetze-im-internet.de/standag/BJNR255310013.html ) beschrieben sind. In Paragraf 15 des Gesetzes heißt es, der für die Standortsuche zuständige Vorhabenträger habe für die übertägige Erkundung „Vorschläge für die standortbezogenen Erkundungsprogramme und Prüfkriterien“ zu erstellen. Nach dem bisherigen Zeitplan für die Standortsuche ist mit der Erarbeitung dieses Erkundungsprogramms in den Jahren 2018 oder 2019 zu rechnen. Die Entscheidung darüber, welche Standorte anschließend auch noch untertägig zu erkunden sind, soll im Jahr 2023 erfolgen.

 

 

 

Der obertägige Erkundung wird voraussichtlich bereits der dritte Auswahlschritt sein. Der Vorhabenträger soll Anhand der Mindestanforderungen und Auswahlkriterien, die die Kommission erarbeitet, zunächst eine Liste von Regionen erstellen, die überhaupt für die Endlagerung infrage kommen. Aus diesen vielleicht 30 Standorten oder Regionen sind dann anhand der Abwägungskriterien die Besten für die obertägige Erkundung auszuwählen. 

 

 

 

Neu Behördenstruktur vorgeschlagen

 

 

 

In einem Beschluss zur Behördenstruktur hat die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vorgeschlagen, eine neue bundeseigene Gesellschaft als Vorhabenträger mit der Durchführung der Standortsuche zu betrauen: „Die Betreiberaufgaben des BfS, die DBE mbH und die Asse-GmbH werden in einer Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) zusammengeführt. Dieses neue Unternehmen ist zu 100 Prozent in öffentlicher Hand“, heißt es in dem Kommissionsbeschluss. Aufgabe dieser Bundes-Gesellschaft ist es dann voraussichtlich, die Programme für die obertägige Erkundung festzulegen. Dabei wird sicher die dann modernste verfügbare und anerkannte Technik zum Einsatz kommen. 

 

 

 

Kommissionen bereitet Standortsuche vor

 

 

 

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffen, kurz Endlager-Kommission genannt, bereitet die Suche nach dem Standort zur dauerhaften Lagerung hoch radioaktiver Abfälle vor, der bestmögliche Sicherheit gewährleistet. Sie entwickelt Kriterien und Regeln für ein Auswahlverfahren, in dem man ausgehend von einer weißen Landkarte Deutschlands am Ende zum bestmöglichen Standort gelangen kann. Sie plant ein transparentes Verfahren, das die Öffentlichkeit von Anfang an beteiligt. Ziel ist ein faires Suchverfahren, dessen Kriterien und Regeln breite Zustimmung finden, damit die Standortentscheidung am Ende akzeptiert wird.

 

 

 

Konkret befasst sich die Endlager-Kommission in drei Arbeitsgruppen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Suche, mit der Überprüfung des Standortauswahlgesetzes, in dem die Suche geregelt ist, sowie mit den Mindestanforderungen und Qualitätsmerkmalen, die ein möglicher Standort erfüllen muss oder die diesen auszeichnen sollen. Die Kommission schreibt einen Bericht mit Empfehlungen für die Standortauswahl, den sie im Juni nächsten Jahres Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergeben wird. Der Bundestag hat in Aussicht gestellt, das Standortauswahlgesetz den Empfehlungen der Kommission entsprechend zu ändern. „Die Ausschlusskriterien, die Mindestanforderungen, die Abwägungskriterien und die weiteren Entscheidungsgrundlagen werden von der Kommission als Empfehlungen erarbeitet und vom deutschen Bundestag als Gesetz beschlossen“, heißt es dazu im Standortauswahlgesetz.

 

 

 

Die neue Standortsuche wird erst nach der Gesetzesänderung beginnen, wenn es die Kommission nicht mehr gibt. Es ist wichtig die Suche gründlich vorzubereiten, wenn diese zu einem akzeptierten Ergebnis führen soll. Spätere Änderungen von Verfahrensregeln oder Kriterien könnten, wenn sie nicht wegen guter Gründe allgemein akzeptiert sind, leicht zum Vorwurf einer willkürlichen Standortentscheidung führen.

 

 

 

Für Einsatz der bestmöglichen Technik

 

 

 

Einer der Grundsätze aus dem Entwurf des Leitbildes der Kommission lautet: „Grundlage aller Vorschläge ist der bestmögliche Stand von Wissenschaft und Technik.“ Die Suche nach dem bestmöglichen Standort, die die Kommission vorbereitet, soll nach derzeitigen Stand bis zum Jahr 2031 dauern.

 

 

 

Die letzte obertägige Erkundung eines Endlagerstandortes in Deutschland, die des Salzstocks Gorleben, begann bereits im Jahr 1978. Die Entscheidung, den Salzstock auch untertägig durch ein Bergwerk zu erkunden, fiel 1983, also auch vor mehr als drei Jahrzehnten. 

 

 

 

Die Endlager-Kommission erarbeitet Standort-Kriterien, die verschiedene Wirtsgesteine wie Salz, Tongestein und Kristallingestein erfüllen können.  Eine Empfehlung für ein bestimmtes Wirtsgestein wird sie voraussichtlich nicht aussprechen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

Jürgen Voges

 

Pressereferent

 

Kommission

 

Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

 

Deutscher Bundestag

 

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

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Matthias Wietzki, 19. August 2015

110 Castorbehälter in Gorleben

Wann gedenkt die Politik endlich an die Menschen,die in Gorleben leben!
110 Behälter über Tage sind OK!!!Das ist nicht gut!
Macht endlich Nägel mit Köpfen!Ihr seid die Abgeornetten des Volkes!
PS.Diese sogenannte Endlagerkomission kostet nur Geld!Danke

Geschäftsstelle der Kommission, 24. Juli 2015

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Bernward Otto, 19. August 2015

Selbstverständnis der Kommission versus Bürgerbeteiligung

Sehr geehrte Bürger und Kommissionsmitglieder,

sowohl im Mai als auch im Juni habe ich konkrete Hinweise dazu geliefert, auf Basis welcher technischen Methode die in Frage kommenden Standorte in jdem Fall ZWINGEND geologisch zu untersuchen wären. Bei der Methode handelt es sich um die seit dreissig Jahren weltweit durch die Erdöl- und Erdgasindustrie akquirierten 3D-seismischen Messungen zur genauen geologischen Charakterisierung des Untergrundes; insbesondere auch komplexer Salzstrukturen.

Es ist mir unverständlich, dass man seitens der Endlagerkommission in keinster Weise auf derartige konkrete und relevante Hinweise zu den technischen Auswahlkriterien der Standortwahl seitens der Bürger reagiert.

So wird, ob gewollt und ungewollt, der Eindruck erhärtet, dass es sich hier um eine reine Alibiveranstaltung handelt.


mfg

Bernward Otto
Diplom-Geophysiker
34292 Ahnatal

Geschäftsstelle der Kommission, 11. Juli 2015

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Dr.-Ing. Joachim Klein, 19. August 2015

Tonstein (4)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider habe ich kein Feedback zu den Zuschriften Tonstein (1 bis 3) erhalten, die auf die Notwendigkeit eines tragenden Ausbaus im Tonstein in Funktion von Teufe und Festigkeit hinweisen. Wie kann nunmehr 1500m Teufe (geschätztes Spannungsniveau 40MPa) als sinnvolle Größe gelten [drs_29-data.pdf vom 9. Juli 2015, Seite 4 unten], wenn der Indikator 1 des AkEnd (kein planmäßig tragender Ausbau) dort kaum erfüllbar ist? Ohne dies weiter vertiefen zu wollen (mit 2500 Zeichen ist das verständlicherweise auch gar nicht möglich), soll meine vierte (und letzte !) Zuschrift die unterschiedlichen technisch-mechanischen Hintergründe zur Ausbauberechnung wenigstens kurz ansprechen. Die bei einem Hohlraumaufschluss auftretenden Spannungen sind bei zeitunabhängiger Idealisierung des Gebirges (wie z.B. im herkömmlichen Tunnelbau) und hinnehmbarer Größe durch einen vertretbaren Ausbauwiderstand in den Griff zu kriegen (je geringer die Gebirgsfestigkeit desto dicker der Ausbau). Im Endlagerbergbau (mit wahrlich langen Zeiträumen) dominieren bekanntermaßen die zeitabhängigen Eigenschaften des Gebirges und die lassen die Einwirkungen direkt hinter einem Ausbau langfristig wieder auf das ursprüngliche lithostatische Druckniveau ansteigen. Letzteres ist betragsmäßig größer als der hydrostatische Druck und je nach Teufenhorizont gegebenenfalls auch noch über die Peripherie ungleichförmig verteilt [H. L. Jessberger (Hrsg.), „Gefrierschächte Gorleben“, Balkema 1995, S. 48ff]. Bei Sicherheiten nach dem Stand der (Bau-)Technik (probabilistische Teilsicherheit, Schadensfolgeklasse, Zuverlässigkeitsindex, KTA-Regeln etc.) ist ein unausgebauter Hohlraum im Tonstein (unabhängig von der Standzeit) nur in geringen (nicht Barriere-wirksamen) Teufen möglich. In den avisierten Teufen von über 500m ist in der Regel wegen zu geringer Festigkeiten bzw. in Funktion der Zeit (Konvergenzen) ein Ausbau von signifikanter Dicke erforderlich. Das erforderliche Sicherheitsniveau eines Ausbaus ist folgerichtig im AkEnd nicht behandelt worden, weil planmäßig tragender Ausbau dort nicht vorgesehen ist. Sorry, der Eyecatcher auf ihrer Startseite suggeriert als ob man die „schützende“ Gesteinsbarriere immer sehen könne. Das dürfte nur für ein Endlager in ausreichend standfestem Gebirge wie Granit oder Steinsalz zutreffen, im Tonstein sähe es aus wie in einem Bunker und schon der erwähnte „homo neanderthalensis“ hätte bei diesem Wirtsgesteins wohl seine Zweifel gehabt.

Geschäftsstelle der Kommission, 10. Juli 2015

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Dr. Michael Mehnert endlagerdialog.de, 17. Juni 2015

Anträge nach UIG/IFG vom 06.02.2015 und Bestätigung/Mahnung vom 20.03.2015

Dies ist eine Zuschrift nach § 13 Abs. 2 GO, die Zustimmung nach Abs. 3 ist hiermit erteilt. Hiermit mahne ich nochmals an, die oben genannten Anträge umgehend zu bescheiden, denn die gesetzlich vorgeschriebene Frist ist in allen Fällen bereits überschritten. Die Anträge sind dokumentiert unter http://endlagerdialog.de/2014/09/endlagerkommission-verstoss-gegen-13-geschaeftsordnung/#(25)

Geschäftsstelle der Kommission, 17. Juni 2015

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Dr. Michael Mehnert endlagerdialog.de, 16. Juni 2015

Anträge nach UIG/IFG vom 06.02.2015 und Bestätigung/Mahnung vom 20.03.2015

Dies ist eine Zuschrift nach § 13 Abs. 2 GO, die Zustimmung nach Abs. 3 ist hiermit erteilt. Hiermit mahne ich nochmals an, die oben genannten Anträge umgehend zu bescheiden, denn die gesetzlich vorgeschriebene Frist ist in allen Fällen bereits überschritten. Die Anträge sind dokumentiert unter http://endlagerdialog.de/2014/09/endlagerkommission-verstoss-gegen-13-geschaeftsordnung/#(25)

Geschäftsstelle der Kommission, 16. Juni 2015

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Dr. Michael Mehnert endlagerdialog.de, 16. Juni 2015

Audioaufzeichnungen der AG-Sitzungen

Im neuen Smart-Internetauftritt der Kommission werden die Audioaufzeichnungen der AG-Sitzungen nicht mehr zugänglich gemacht. Dies ist ein Verstoß gegen § 14 Abs. 3 der GO. Ich fordere Sie auf, die URLs der Audioaufzeichnungen zu veröffentlichen, denn die technischen Voraussetzungen sind laut Nachricht vom 18.03.2015 gegeben. Antwort 18.03.2015 (siehe Sammelantwort http://endlagerdialog.de/wp-content/uploads/2015/03/Antw_2_15-3.pdf): Ihrer Bitte, von früheren Arbeitsgruppensitzungen gefertigte Audio-Mitschnitte im Nachhinein zu veröffentlichen, kann ich leider nicht entsprechen. Zu Beginn der von Ihnen angesprochenen Sitzungen wurde die Zustimmung der Teilnehmer nicht eingeholt, die für eine Veröffentlichung der Mitschnitte notwendig ist. Allerdings sind nun die technischen Möglichkeiten für Veröffentlichung der Mitschnitte im Internet geschaffen worden. Seither holen die AG-Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung ein. Das ist erstmal zu Beginn der letzten Sitzungen der AG1 und der AG 2 geschehen, so dass erstmals der Veröffentlichung von Mitschnitten von AG-Sitzungen nichts entgegensteht.

Geschäftsstelle der Kommission, 16. Juni 2015

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Dr.-Ing. Joachim Klein, 29. Mai 2015

Tonstein (3)

(Notiz für 9. Sitzung des AK3 Top7): Reichlich Ausbau im Tonstein, genau das wird den Schweizern im Opalinuston widerfahren, falls sie meinen in 400m bis 1000m [BGR-Kurzstudie, Hannover, April 2015 (K-MAT-23a)] nur mit ein bisschen Verkleidung zurecht zu kommen. In ihrem eigenen Dossier [EKRA-Schlussbericht, Bern, Januar 2000 (K-MAT 25c)] heißt es auf Seite 43 ff: "Dem Einbau kommt umso größere Bedeutung zu, je länger die Hohlräume offen bleiben müssen. Bei Langzeitlagern ist mit einem entsprechenden Wartungsaufwand für das Instandhalten der Verkleidung zu rechnen." (Kommentar: ...von wegen eine dünne Tapete als Verkleidung, da werden im Tonstein massive Betonkonstruktionen erforderlich). "Bei Dauerlagern (Tiefenlager) hängt die Stabilität des gesamten Baus von der Felsstabilität und der Lebensdauer der Einbauten ab." (Kommentar: ...was heißt hier Fels? Tonstein könnte auch als Lockergestein, nämlich Ton mit sehr geringem Wassergehalt charakterisiert werden). "Dies ist vor allem in tonigem Wirtsgestein, z. B. Opalinuston, wichtig, weil hier Betonverkleidungen aus geochemischen Gründen unerwünscht sind." (Kommentar: ...aha!). "Im Interesse der Sicherheit, vor allem der Begrenzung der Auflockerungszone, müssen die Lagerkavernen eines Tiefenlagers möglichst rasch verfüllt werden." (Kommentar: ...das klingt ja drollig, will man das an einem Nachmittag erledigen und auf einen Ausbau gänzlich verzichten?) Sorry, die Ausarbeitung lässt viel Geologie aber zu wenig Bautechnik erkennen, d.h. es fehlen baustatische Fakten. Soll eine Auslegung des Ausbaus allein auf zentrischen Ringdruck ausreichend sein? Bereichsweise werden im Tonstein in biegebeanspruchten Bereichen bei unterstellter wasserdichter Ausführung sehr dicke Betonwände als Ausbau vonnöten sein. Ziel meiner 3 Zuschriften war es darauf hinzuweisen, dass man zukünftig dem Thema schon bei der Suche nach dem "richtigen" Wirtsgestein eine größere Aufmerksamkeit widmen sollte. Da Tonstein bei großen Teufen keine ausreichende Eigentragfähigkeit besitzt, hieße die Suche nach dem Wirtsgestein eines unterirdischen Endlagers genauer formuliert: Granit ohne Ausbau, Steinsalz ohne Ausbau, aber Tonstein mit Betonausbau. Übrigens, der Neanderthaler war schlau, er suchte seine Höhle nach der Eigentragfähigkeit des Gebirges aus und fand zurecht gar keinen Ausbau als die beste Lösung; er war nicht daran interessiert jeden Tag den Ausbau seiner Höhle zu überwachen, zu sanieren oder gar zu verstärken

Geschäftsstelle der Kommission, 29. Mai 2015

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Dr.-Ing. Joachim Klein, 22. Mai 2015

Tonstein (2)

Leider wird in keiner der Untersuchungen der BGR die erforderliche Ausbaustärke zur langfristigen Standsicherheit näher quantifiziert, sprich wie dick muss denn so ein Ausbau sein? Bei gebirgsverbundenem Ausbau unter Beachtung ungleichförmiger Einwirkungen liegen die erforderlichen Ausbaudicken im Tonstein je nach Hohlraumgröße im Meterbereich um z.B. einen rissfreien Betonausbau zu realisieren. Allein der Mehrausbruch zur Einbringung eines adäquaten dickwandigen Ausbaus wird beachtlich sein, von den Kosten ganz zu schweigen. Man täte also gut daran, bereits im Vorfeld auch die tragwerksplanerischen Auswirkungen beim Vergleich geeigneter Wirtsgesteine näher zu beleuchten. Im AKEnd Bericht findet man auf Seite 156 für gering kriechfähiges Materialverhalten Angaben zu möglichen Endlagerteufen. Bei der Zuordnung als günstig wird hier in 600 m Teufe eine Gebirgsdruckfestigkeit von mindestens 20 MPa erwartet. Je nach Bemessungskonzept auf der Ausbauseite sind je nach Teilsicherheitsbeiwert auch größere Festigkeiten des Gesteins erforderlich. Also damit ich nicht falsch verstanden werde: Tonstein ist zwar ein hervorragendes Dichtelement, aber ein schlechtes Tragelement. Ob rissfreier Granit in Deutschland in ausreichender Mächtigkeit auffindbar ist, bleibt fraglich, aber auch ein „Plädoyer für Salz ist kein Plädoyer für Gorleben“ (VDI-Nachrichten, 15. August 2014 – Nr. 33/34 Seite 2). Salz ist aber aus technischer Sicht ohne Frage das am wenigsten schlechte Wirtsgestein und es lässt die Rückholbarkeit in weitaus größeren Teufenlagen als Tonstein zu.

Kurzum, der Neanderthaler hätte seine Höhle jedenfalls nicht in Tonstein gebaut.

Der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wünsche ich viel Erfolg bei der weiteren Arbeit ohne den Weg (noch besser das Ziel !) aus den Augen zu verlieren.

Geschäftsstelle der Kommission, 22. Mai 2015

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Dr.-Ing. Joachim Klein, 22. Mai 2015

Tonstein (1)

Als ich Mitte der 70er Jahre an einem der ersten Gorleben-Hearings der PTB teilnahm, war eigentlich klar, dass nach rund 10 Jahren ein Endlager weitgehend fertiggestellt sein könnte. Heute sieht die Sache anders aus. „Das Endlagerthema ist nach Einschätzung der Wissenschaftler in der Kommission frühestens 2085 und womöglich nicht vor 2170 tatsächlich erledigt“ (Das Parlament, Nr. 20 - 21 vom 11. Mai 2015, Seite 10, 5. Spalte). Ich werde die Fertigstellung eines deutschen Endlagers also doch nicht mehr miterleben, ein Schicksal, was ich wohl mit den meisten Forumsteilnehmern teile. (das Forum bietet übrigens für meinen Aspekt leider keine Rubrik und deshalb kommt mein Text in 2 Zuschriften, da auf 2500 Zeichen begrenzt :-)

Nach Abschluss meines Berufslebens im bergbaulichen Hohlraumbau und somit Kenner der Materie ist es mir ein Bedürfnis einen Aspekt - nämlich die bautechnische Eignung - in Abhängigkeit vom Wirtsgestein einmal deutlicher anzusprechen. Meine nachstehenden bautechnischen, genauer gesagt trag-werksplanerischen Kommentare, betreffen den erforderlichen Ausbau zur stabilen Sicherung eines ausreichenden unterirdischen Hohlraums; hierbei möchte ich insbesondere den Tonstein aufs Korn nehmen. Die BGR hat vor ein paar Jahren die Wirtsgesteine: Steinsalz, Tonstein und Granit mit ihren Eigenschaften in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und ihre Eigenschaften durch Ampelfarben charakterisiert (Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinsformationen, Hannover/Berlin, April 2007, Seite 5, Tab.1). Die Einstufung der Festigkeit und des Verformungsverhaltens für den Tonstein hätte man meines Erachtens durchaus auch mit einer roten Kennung versehen können. Im Gegensatz zum Steinsalz ist Tonstein nämlich in der Tat ein bodenphysikalisches Dreiphasensystem von Feststoff, Wasser und Luft mit geringerer Druckfestigkeit. Natürlich zeigt Tonstein auch kriechende Komponenten, sie sind nur nicht so ausgeprägt wie beim Steinsalz. Erste Untersuchungen in anderen Zusammenhängen zeigen, dass der Tonstein noch komplexer als Steinsalz zu sein scheint. Was seine Hohlraumstabilität oder besser Standfestigkeit angeht, wird von der BGR richtigerweise auf einen notwendigen Ausbau hingewiesen. Dies ist eine wesentliche Randbedingung, die in vielen Prognosen bislang leider vernachlässigt oder unzureichend betont wird.
Das Erfordernis eines Ausbaus im Tonstein ist ein kardinaler Unterschied zum Steinsalz oder Granit.

Geschäftsstelle der Kommission, 22. Mai 2015

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