Unterausschuss Europarecht
Von den Verfahrensrechten im Strafverfahren bis zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Der Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses berät über die rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union und empfiehlt dem Hauptausschuss die weitere Vorgehensweise. Der Unterausschuss leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrnehmung der Rechte der nationalen Parlamente auf Ebene der Europäischen Union, die durch den Vertrag von Lissabon gestärkt wurden.