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Der Wohnungsbau ist ein Schwerpunkt im Haushalt des Umwelt- und Bauministeriums. © picture-alliance/chromorange
Der Bund will im kommenden Jahr ein neues Wohnungsbauprogramm zur „Vermeidung von sozialen Brennpunkten in Städten mit besonderem Wohnungsbedarf“ auflegen. Für das Vorhaben sind im Entwurf des Haushaltsplans 2017 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/9200, Einzelplan 16) 500 Millionen Euro eingeplant. Zur Unterstützung der Länder beim sozialen Wohnungsbau sollen wie im Vorjahr 1,02 Milliarden Euro fließen. Die Zuständigkeit liegt für diesen Bereich seit 2007 bei den Ländern. Bis Ende 2019 fließen aber noch Kompensationszahlungen des Bundes. Der Haushaltsentwurf wird am Freitag, 9. September 2016, ab 10.45 Uhr 105 Minuten lang in erster Lesung beraten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Programmhaushalt Wohnungswesen und Städtebau ist der größte Ausgabeposten im Ressort von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD). Insgesamt sind 2017 Ausgaben in Höhe von 3,56 Milliarden Euro in diesem Bereich vorgesehen. Das sind 736,44 Millionen Euro mehr als 2016. Die Ausgaben für Investitionen sollen um rund 822,88 Millionen Euro auf 2,7 Milliarden Euro steigen. Minderausgaben von 89,13 Millionen Euro sind bei den Zuschüssen und Zuweisungen vorgesehen. So sollen unter anderem die Ausgaben für Wohngeld von 730 auf 635 Millionen Euro sinken.
Der Haushaltsplan sieht zudem in diesem Bereich für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro vor. Überwiegend sind diese für Programme der Städtebauförderung eingeplant. Der Verpflichtungsrahmen hierfür beträgt 790 Millionen Euro (740 Millionen Euro als Bundesfinanzhilfe zur Städtebauförderung sowie 50 Millionen Euro im Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"). Ein Verpflichtungsrahmen von weiteren 200 Millionen Euro für Bundesfinanzhilfen steht im Rahmen des Programms „Investitionspaket soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung.
Insgesamt kann das Bundesministerium laut Entwurf im kommenden Jahr 5,46 Milliarden Euro ausgeben, 911,03 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen insgesamt 2,38 Milliarden Euro. Im Programmhaushalt Umweltschutz sind Ausgaben von 141,16 Millionen Euro vorgesehen, im Programmhaushalt Naturschutz von 66,53 Millionen Euro, im Programmhaushalt Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn von 227,32 Millionen Euro und im Programmhaushalt Reaktorsicherheit und Strahlenschutz von 45,27 Millionen Euro.
Der Programmhaushalt Klimaschutz soll mit Ausgaben von 467,98 Millionen Euro zu Buche schlagen. Größter Ausgabeposten ist hier der Titel „Investition zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ mit rund 386,83 Millionen Euro, 48,6 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Zudem ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400 Millionen Euro eingeplant. Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sind 65,2 Millionen Euro vorgesehen.
Die Personalausgaben bleiben in dem Einzelplan des Bundesministeriums relativ konstant. Sie sollen 2017 um 2,32 Millionen Euro auf rund 349,19 Millionen Euro steigen. Bei den Einnahmen ist eine Steigerung um 105,45 Millionen Euro auf rund 764,75 Millionen Euro vorgesehen. Sie soll vor allem aus höheren Tilgungsbeträgen von Ländern aus Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen resultieren. (scr/17.08.2016)