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Die ausgehandelten Ergebnisse des Pariser Klimaabkommens stehen zur Abstimmung im Bundestag. © pa/APA/picturedesk.com
Der Deutsche Bundestag soll dem Pariser Klimaabkommen zustimmen. Dies sehen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9520) sowie ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/9650) vor. Die erste Beratung und Überweisung der Gesetzentwürfe ist ohne Aussprache am Mittwoch, 21. September 2016, um 13 Uhr vorgesehen. Die abschließende 45-minütige Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen findet am Donnerstag, 22. September, ab voraussichtlich 15.20 Uhr statt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ziel ist es, die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz herbeizuführen. Dem Entwurf ist zudem eine Übersetzung des Abkommens beigefügt. Das im Dezember 2015 in der französischen Hauptstadt final ausgehandelte Übereinkommen hat zum Ziel, die Erderwärmung "deutlich" unter zwei Grad Celsius zu halten.
Dazu sollen die Vertragsparteien „immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen". Auch die Anpassung an den Klimawandel ist Teil des Abkommens. Deutschland hat das Abkommen bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Nach den Mitgliedstaaten steht auch noch die Ratifizierung durch das Europäische Parlament an.
Abgestimmt werden soll auch über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens (18/8080), den Klimaschutz wirksam zu verankern und Klimaziele einzuhalten. (scr/21.09.2016)