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Geändertes Antragsverfahren auf Erteilung von Bundestagsausweisen an Mitarbeiter von Verbänden und deren Interessenvertretern
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am 18. Februar 2016 eine Neureglung der Vergabe von Bundestagsausweisen an die Vertreter von Verbänden und so genannte Interessenvertreter beschlossen, welche anhand eines Merkblattes ersichtlich sind.
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