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Die im Standortauswahlgesetz geregelte Einsetzung eines gesellschaftlichen nationalen Begleitgremiums soll deutlich früher als geplant auf den Weg gebracht werden. Bei der Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) am Montag, 4. April 2016, stellte Matthias Miersch (SPD) in Abstimmung mit den Berichterstattern der anderen Bundestagsfraktionen den Plan vor, mit der Schaffung des Begleitgremiums nicht zu warten, bis Bundestag und Bundesrat den Abschlussbericht der Kommission beraten haben, sondern das Gremium „jetzt schon auf die Schiene zu setzen“.
Miersch kündigte an, bei der Sitzung am 18. April eine entsprechende Vorlage zur Abstimmung stellen zu wollen. Es gebe ein großes Bedürfnis gesellschaftlicher Gruppen, sowohl das Gesetzgebungsverfahren als auch den Aufbau behördlicher Strukturen von Anfang an zu begleiten und die Gewissheit zu haben, „dass es so etwas wie ein Wächtergremium gibt“, sagte er.
Mit Abgabe des Kommissionsberichts soll nach den Vorstellungen der Berichterstatter die Existenz des Gremiums beginnen, auch wenn dann noch nicht alle Fragen, wie etwa die nach der Besetzung und der Arbeitsweise, endgültig geklärt sein müssten.
Mierschs Vorschlag stieß auf breite Zustimmung. Von einer ausgezeichneten Initiative sprach der Gewerkschaftsvertreter Erhard Ott. Jörg Sommer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Umweltstiftung, schloss sich dem Lob ebenso an wie Michael Sailer, Sprecher der Geschäftsführung des Öko-Institutes. Hubert Steinkemper, Ministerialdirektor a.D., wies darauf hin, dass es allein mit einem Ja für ein Begleitgremium nicht getan sei. Dieses müsse auch funktionsfähig sein.
Dr. Bruno Thomauske, Professor für Nukleare Entsorgung und Techniktransfer an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, sagte, hinter diesem „hervorragenden Vorschlag“ stecke auch eine gewisse Gefahr. Gäbe es frühzeitig einen Wächterrat, könnte das dazu führen, dass Bundestag und Bundesrat sich mit der Gesetzgebung mehr Zeit lassen, warnte er.
Zu Beginn der Kommissionssitzung hatte der Vorsitzende Michael Müller auf ein sich aus dem Zeitplan ergebendes Problem bei der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Da gesetzlich geregelt sei, dass die Kommission Ende Juni ihre Arbeit beendet und dementsprechend dann auch der Abschlussbericht vorliegen müsse, könne über diesen Gesamtbericht keine öffentliche Debatte geführt werden. „Wir können noch so gut in allen Teilen des Berichts sein und werden trotzdem an diesem formalen Punkt in der Öffentlichkeit aufgehängt“, gab er zu bedenken.
Matthias Miersch schlug daraufhin vor, die Arbeit - wie gesetzlich festgeschrieben – bis Ende Juni zu beenden, „aber im Sommer noch Voten und Stellungnahmen einzusammeln“. Ende August könne dann entschieden werden, was davon übernommen wird. Unterstützung für den Vorschlag des SPD-Berichterstatters gab es durch Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Eine ernsthafte öffentliche Debatte könne es nur geben, wenn das Zeitfenster dafür groß genug sei. Außerdem, so der Umweltexperte, „passiert in der parlamentarischen Sommerpause sowieso nichts mit dem Bericht“.
Auch für Jörg Sommer ist das von Miersch vorgeschlagene Vorgehen „die einzig sinnvolle Lösungsart“. Aus seiner Sicht kann es sogar von Vorteil sein, den Bericht abzugeben, „wenn es wieder losgeht, anstatt im Juni, wo er dann bis September vielleicht schon vergessen wurde“.
Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) sah ebenfalls Handlungsbedarf. „Wir haben Öffentlichkeitsbeteiligung versprochen – dann müssen wir auch liefern“, sagte sie. Es müsse nun zügig darüber nachgedacht werden, wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung am Gesamtbericht nach offiziellem Abschluss der Kommissionsarbeit „ohne Geschäftsstelle“ geleistet werden könne, sagte die Berichterstatterin der Grünen-Fraktion.
Angesichts der vielen offenen Fragen müsse die Arbeit der Kommission verlängert werden, forderte hingegen Hubertus Zdebel (Die Linke). Seine Fraktion habe nicht zuletzt wegen der zu gering eingeplanten Zeit dem Standortauswahlgesetz seinerzeit nicht zugestimmt, erinnerte er. Die nun geplanten „Hilfsbrücken“ seien nicht akzeptabel. „Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht einfach hinten drangeklatscht werden“, sagte der Berichterstatter der Linksfraktion.
Wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung im späteren Standortauswahlverfahren aussehen kann, will die Kommission in der Sitzung am Montag, 18. April, intensiv beraten. Bis dahin, so kündigten die beiden Vorsitzenden der zuständigen Arbeitsgruppe 1, Hartmut Gaßner und Ralf Meister an, werde ein Papier „für die erste Lesung“ vorliegen. Mehrere Kommissionsmitglieder forderten, am 18. April die eventuell in der Arbeitsgruppe 1 noch immer strittigen Fragen innerhalb der Kommission zu entscheiden und nicht erneut an die Arbeitsgruppe zur Beratung zurückzugeben. (hau/04.04.2016)