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Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. September, und Freitag, 23. September 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Polizisten in internationalen Friedensmissionen: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 23. September einen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum deutschen Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen (18/9662) angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine bessere Lastenverteilung zwischen den Staaten, die sich bereits an Friedensmissionen der Vereinten Nationen beteiligen, und den Staaten, bei denen dies noch nicht der Fall ist, einzusetzen. Außerdem soll eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Verbesserung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen geschlossen werden, die der „außenpolitischen Verantwortung des Bundes angemessen Rechnung trägt“. Auch sollen Polizisten künftig bis zu zwei Jahren ins Ausland entsandt werden können.
Deutsch-indische Wissenschaftskooperation: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 22. September einen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8708) auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/9661) angenommen, die deutsch-indische Wissenschaftskooperation auszubauen. Die Zusammenarbeit mit Indien soll auf den Gebieten der Spitzenforschung, der Sozialforschung und vor allem des Studierenden- und Wissenschaftleraustausches im Bereich der Mathematik und Informatik intensiviert werden. Auch soll die Förderung der deutschen Sprache und die Berufsbildungszusammenarbeit gestärkt werden So sollen Austauschangebote in Zukunft auch für deutsche Auszubildende angeboten werden. Flankierend sollen große Investitionsprojekte unter der Bedingung gefördert werden, dass in den jeweiligen Ausschreibungen eine berufsbezogene Aus- und Weiterbildung vorgesehen wird.
Chemikalien-Klimaschutzverordnung geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 22. September der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (18/8959) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/9705) zugestimmt. Kern der Änderungen ist die Anpassung der Verfahren und Anforderungen für die Sachkunde für Personen und Unternehmen für Tätigkeiten, die neu in das EU-Recht einbezogen wurden. Das sind zum einen Dichtheitskontrollen sowie Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern (bislang war hier nur die Rückgewinnung geregelt). Ferner geht es um Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von allen elektrischen Schaltanlagen beziehungsweise die Rückgewinnung aus allen stationären elektrischen Schaltanlagen (bisher ging es nur um die Rückgewinnung aus Hochspannungsschaltanlagen). Entsprechend wurde der Katalog geändert, der die Zertifizierungsvoraussetzungen für Personen konkretisiert. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Anforderungen für den Kältesektor, den Umgang mit Lösungsmitteln und elektrischen Schaltanlagen wird nun auch für anspruchsvolle Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen (zum Beispiel Installation) der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung gefordert. Zuständig für die Abnahme der Prüfung und die Ausstellung von Bescheinigungen bleiben die Kammern und Innungen sowie behördlich anerkannte Stellen.
Europäische Kontopfändungsverordnung: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (18/7560) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/9698) angenommen. Diese Europäische Kontopfändungsverordnung zielt darauf an, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen zu erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Staaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. Die gesetzlichen Änderungen enthalten im Wesentlichen die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro für bestimmte Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher sowie eine Regelung, dass Auslagen für die Zustellung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auch gegenüber dem Gläubiger in Ansatz gebracht werden. Zudem wird eine reduzierte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache durch die Gerichtsvollzieher in den Fällen eingeführt, in denen gleichzeitig ein Auftrag zur Pfändung oder zur Abnahme der Vermögensauskunft erteilt wurde.
Illegale Verbringung von Abfällen in das Ausland: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften (18/8961) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/9706) angenommen. Damit wird unter anderem für die Länder eine Pflicht eingeführt, bis 1. Januar 2017 Kontrollpläne zu erstellen, zu überprüfen und zu aktualisieren, die entweder getrennt oder abgegrenzt von anderen Plänen wie Überwachungsplänen für Anlagen ausgearbeitet werden. Die Beförderung von Stoffen oder Gegenständen oder die Verbringung von Abfällen von den an Kontrollen beteiligten Behörden wird als illegale Verbringung angesehen, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden oder unzureichend sind. Das Umweltbundesamt wird verpflichtet, illegale Verbringungen und Kontrollen von Verbringungen von Abfällen zu veröffentlichen. Für Verstöße werden strafrechtliche Sanktionsregelungen und Bußgeldtatbestände eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, die illegale Verbringung von Abfällen in das Ausland zu bekämpfen.
Neue psychoaktive Stoffe: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (18/8579, 18/8964)in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/9699) angenommen. Das Gesetz enthält ein verwaltungsrechtliches Verbot des Umgangs mit neuen psychoaktiven Stoffen. Herstellung und Handel werden unter Strafe gestellt. Anerkannte Verwendungen zu legitimen Zwecken werden von dem Verbot ausgenommen. Immer neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es zur Begründung. Diese Stoffe könnten in der Regel nicht mehr als Arzneimitte im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingeordnet werden. Bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handeln ist eine Telekommunikationsüberwachung möglich, um vor allem den Internethandel verfolgen zu können. Zudem soll die Anordnung von Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten in diesen Fällen auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützt werden können. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9708) keine Mehrheit. Danach sollte die Regierung einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der ein Regulierungsmodell für neue psychoaktive Substanzen enthält, das den Rahmen zum erlaubten Umgang vor allem in der Medizin, Wissenschaft, Forschung und in der Industrie klarstellt und Rechtssicherheit schafft. Gegen das Votum der Opposition fand ein Antrag der Linken (18/8459) keine Mehrheit, in dem die Fraktion eine Neuausrichtung der Drogenpolitik gefordert hatte. So sollte der Anbau und Bezug von Cannabis für den Eigenbedarf ermöglicht werden. Rauschmittelkonsumenten sollten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Steuerliche Förderung von Elektromobilität: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828, 18/9239) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/9688) angenommen. Für alle reinen Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert und auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet. Eingeführt wurde eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Dazu zählen auch zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (sogenannte S-Pedelecs). Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung des Ladestroms auch betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann (sogenannte Fahrtenbuchmethode). Verbundene Unternehmen werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms einbezogen.
Verwendung des Solidaritätszuschlags: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22. September einen Antrag der Linken (18/9694) abgelehnt, den Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu verwenden. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/9694). Die Linke wollte, dass der Solidaritätszuschlag in jetziger Höhe und Form als Bundessteuer beibehalten wird. Die Bundesregierung sollte vorschlagen, wie das Geld zur Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland verwendet werden kann.
Sachkundenachweis für Bewachungsunternehmen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9707) angenommen. Das Gesetz regelt Anforderungen an Unternehmen, die mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften beauftragt werden. Die Unternehmen müssen künftig einen Sachkundenachweis anstatt des bisherigen Unterrichtungsnachweises vorweisen. Bei ungeordneten Vermögensverhältnissen wird die Erlaubnis versagt. Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die zuständigen Behörden holen eine Polizeiauskunft ein und können bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz im Hinblick auf Bewachungsunternehmer und Personal anfragen. Klargestellt wird, dass die zuständige Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholt, um die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals muss alle drei Jahre wiederholt werden.
Austausch länderbezogener Berichte zur Unternehmensbesteuerung in der OECD: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (18/8841) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/9695) angenommen. Künftig sollen länderbezogene Berichte („Country-by-Country Reports“) zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgetauscht werden. Diese Berichte ermöglichen es der deutschen Finanzverwaltung, ein steuerliches Risikomanagement vor allem für die Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen einzurichten. Die Erkenntnisse sollen es ermöglichen, Gewinnverlagerungen und -verkürzungen besser zu erkennen und zu bekämpfen. Die übermittelten und erhaltenen Informationen dürfen nur zu steuerlichen Zwecken und zur Einschätzung steuerlicher Risiken verwendet werden, nicht aber für eine Verrechnungspreisberichtigung. Durch die Berichte sollen die Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren zur geografischen Verteilung der Wirtschaftstätigkeiten der betroffenen Unternehmen erhalten.
Menschenrechtsverteidiger in Russland: Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 22. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9673) abgelehnt, Menschenrechtsverteidigern in Russland zur Seite zu stehen. Anlass für den Antrag ist der zehnte Todestag der russischen Journalistin Anna Politkowskaja am 7. Oktober 2016. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, auf der uneingeschränkten Gültigkeit der Vereinbarungen aus der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris zu bestehen und jede Verletzung der Prinzipien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zurückzuweisen. In Gesprächen mit der russischen Staatsführung sollte kein Zweifel daran gelassen werden, dass die „fortwährende Verletzung der Menschenrechte in Russland“ inakzeptabel und unvereinbar mit nationalem und internationalem Recht sei.
Klimaschutzabkommen von Paris einstimmig angenommen: Einstimmig hat der Bundestag am 22. September dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 (18/9650) in unveränderter Fassung auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/9704) angenommen. Am 12. Dezember 2015 hatte die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung beschlossen. Die Vertragsparteien hatten sich verpflichtet, ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Gleichzeitig sollen Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg nach Möglichkeit sogar auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Übereinkommen formuliert über dies das ehrgeizige Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Treibhausgasneutralität zu erreichen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht auch die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/8080) ab, ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz einzuführen, die Kohleverstromung in den nächsten 20 Jahren zu beenden und einen nationalen Mindestpreis für Kohlendioxid einzuführen. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/9702).
Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta): Der Bundestag hat die Bundesregierung am 22. September aufgefordert, den Bundestag zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade, Agreement, Ceta) weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (18/9663) nahm er mit 450 gegen 126 Stimmen bei 13 Enthaltungen an. Auch soll die Regierung in der EU darauf hinwirken, dass zwischen der EU und Kanada gemeinsam getroffene Vereinbarungen zu Ceta in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden. Durch eine Unterzeichnung von Ceta als gemischtem Abkommen sollte der Weg zu einem Ratifizierungsverfahren unter Beteiligung der nationalen Parlamente eröffnet werden. Auch solle durchgesetzt werden, dass Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung vereinbart werden, wo dies aufgrund von Zuständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten rechtlich geboten ist sowie in jedem Fall im Bereich des Investitionsschutzes. Mit 516 Nein-Stimmen bei 60 Ja-Stimmen und 14 Enthaltungen lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/9665) ab, die Vorschlag der EU-Kommission für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung (Ratsdokument 10968/16) und die vorläufige Anwendung von Ceta (Ratsdokument 10969/16) abzulehnen und im Falle einer Abstimmungsniederlage gegen diese Beschlüsse juristisch vorzugehen. Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit weiteren Anträgen, die vorläufige Anwendung von Ceta abzulehnen (18/8391) und dafür zu sorgen, dass Ceta als gemischtes Abkommen neben dem Bundestag auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wird (18/9030). Der Bundestag folgte dabei Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses (18/9697, 18/9703). Mit 459 Nein-Stimmen bei 120 Ja-Stimmen und acht Enthaltungen lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9621) ab, die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von Ceta abzulehnen. Mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition fand schließlich ein weiterer Antrag der Grünen (18/6201) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/9701) keine Mehrheit, dem vorgelegten Ceta-Vertragsentwurf in der aktuellen Form nicht zuzustimmen.
Bismarck-Museum in Schönhausen: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung (18/8497) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (18/9692). Damit wird die museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen an der Elbe (Sachsen-Anhalt) künftig von der Otto-von-Bismarck Stiftung wahrgenommen. Der jährliche Bundeszuschuss von 865.000 Euro muss nicht aufgestockt werden. Die auskömmliche finanzielle Ausstattung des Bismarck-Museums Schönhausen sei bereits durch die am 10. Dezember 2015 um weitere fünf Jahre verlängerte Kooperationsvereinbarung zwischen der Otto-von-Bismarck-Stiftung, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Stendal und der Gemeinde Schönhausen abgesichert, heißt es im Gesetzentwurf.
Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 22. September auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/9691) gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, in einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten gebeten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In den Organstreitverfahren 2 BvE 2/16 beantragt die Fraktion Die Linke festzustellen, dass Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Rechte des Bundestages durch die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Militäreinsatz der Vereinten Nationen zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS verletzen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 22. September Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 351 bis 356 übernommen (18/9578, 18/9579, 18/9580, 18/9581, 18/9582, 18/9583). (vom/23.09.2016)