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Global sollen sich die Staaten auf internationale Steuerstandards verständigen und sie durchsetzen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister (CDU), am Donnerstag, 22. September 2016, im Bundestag unterstrichen. Beim Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerverschiebung gehe es „jetzt um die Umsetzung“, meinte er mit Blick auf die Anti-BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
In erster Linie müsse mehr Transparenz geschaffen werden, befand Meister. Das Wissen über die Aktivitäten global agierender Firmen dürfe nicht an den nationalen Grenzen enden: Die Steuerbehörden müssten „wissen, was in den anderen Standorten passiert“. Auch untereinander müssten sich die Länder über ihre Praxis der Steuerverwaltung informieren.
Richard Pitterle (Die Linke) beschrieb, dass es „in 195 Staaten 195 verschiedene Steuergesetze gibt“. Folge: „Multinationale Unternehmen schieben ihre Gewinne so lange hin und her, bis sie praktisch keine Steuern mehr zahlen müssen.“ Die angepeilte „Stärkung der Steuerverwaltung durch mehr Informationen“ sei zwar notwendig.
Doch als „eigentliches Problem“ stufte er den „aggressiven Steuerwettbewerb“ selbst innerhalb der EU-Staaten ein. Länder wie Deutschland handelten eher zögerlich, weil Hauptleidtragende der Steuerverschiebungen die Entwicklungs- und Schwellenländer seien, kritisierte Pitterle die Bundesregierung.
„Nimmt das denn gar kein Ende?“, fragte Lothar Binding (SPD) und beklagte „ständig neue Nackenschläge“ – zuletzt Berichte über 175.000 Briefkastenfirmen auf den Bahamas, darin involviert auch europäische Politiker: „Das ist ein Skandal von außen und innen.“ Binding begrüßte die Anti-BEPS-Initiative als „ersten internationalen Ansatz“.
Für seine Fraktion versicherte er: „Wir sind sehr dafür.“ Er halte das Vorgehen „für einen Durchbruch“, zumal es nur eine Chance auf Umsetzung gebe, wenn international vorgegangen werde. Auch er unterstrich, dass es dabei nicht nur um Transparenz gehe, sondern auch gegen „unfairen Wettbewerb bei der Steuergesetzgebung vorgegangen werden müsse.
Dr. Thomas Gambke (Bündnis 90/Die Grünen) verlangte, das Thema „auch wirklich ernst“ zu nehmen: „Wir müssen hier wirklich etwas tun.“ Dabei sei etwa auch die Apple-Problematik im Finanzministerium schon länger bekannt: „Aber nichts ist passiert.“ Druck sei erst entstanden, nachdem die Öffentlichkeit informiert worden sei – „nicht durch das Ministerium, sondern durch Medien“.
Er versprach konstruktive Mitarbeit bei der Beratung des Gesetzentwurfs, der in mehreren Punkten „unzureichend“ sei. Es gehe nicht darum, konkrete Steuerdaten öffentlich zu machen, wohl aber Informationen darüber, welche Wertschöpfung und welchen Umsatz ein multinationales Unternehmen verzeichne und in welchem Umfang es per Steuern zur allgemeinen Daseinsvorsorge beitrage.
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) erklärte, BEPS gehe deutlich über Ankündigungen hinaus und sei „ein Durchbruch“, den der deutsche Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) beim G-20-Treffen und in der OECD „in Bewegung gesetzt“ habe: Kampf gegen legale Steuertricks. Der Beginn der Umsetzung jetzt in deutsche Gesetze gehe also „an des Pudels Kern“.
Er warnte davor, dass Europa bei der Herstellung von mehr Transparenz einseitig vorpresche und damit „ein Pfand aus der Hand gibt“. Dann würde andere Staaten „ihrerseits gar nichts unternehmen“: „Wir sollten nur mit denen spielen, die auch mit uns spielen.“
Die Debatte fußte auf zwei von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfen. In einem geht es um die „Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ (18/9536). Nach der ersten Lesung wurde er an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dieser Entwurf sieht vor, dass multinationale Unternehmen in Zukunft Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben.
Mit dem Thema Informationsaustausch beschäftigt sich auch der zweite Gesetzentwurf. Er zielt auf die „Mehrseitige Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte“ (18/8841) ab. Der Bundestag beschloss ihn ohne Gegenstimme bei Enthaltung der Linken und folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/9695). (fla/22.09.2016)