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Dem zivilgesellschaftlichen Sektor in Deutschland fehlt es an Transparenz. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Sitzung des von Willi Brase (SPD) geleiteten Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ am Mittwoch, 21. September 2016, geladenen Experten einig. Da die freiwillige Transparenz als gescheitert angesehen werden müsse, brauche es gesetzliche Regelungen, forderte Dr. Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft. Eine verpflichtende Transparenz werde nicht wegen der 95 Prozent von Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die alles richtig machen, benötigt, sondern um diese vor den restlichen fünf Prozent zu schützen, betonte Prof. Dr. Birgit Weitemeyer vom Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School Hamburg.
och immer würden Gesetzeslücken genutzt, weil Vereine und Stiftungen – anders als etwa Kapitalgesellschaften – nicht verpflichtet sind, der Öffentlichkeit irgendwelche Auskünfte zu erteilen, sagte Rupert Graf Strachwitz. Tatsächliche oder angebliche Skandalfälle seien zwar in keiner Weise repräsentativ für die Zivilgesellschaft insgesamt.
Sie hätten jedoch das öffentliche Interesse und vor allem auch das Misstrauen gegen „diesen für unsere Gesellschaft so wichtigen Bereich“ insgesamt angefacht. Zudem würden Fragen nach der Mittelherkunft, der Mittelverwendung und der Entscheidungsfindung heutzutage nachdrücklich gestellt, „großen ebenso wie kleinen Organisationen“, sagte der Politikwissenschaftler.
Seiner Einschätzung nach kann ein Einstieg in eine gesetzliche Reglung kurzfristig über zwei Maßnahme erfolgen: Zum einen über die Veröffentlichung der Bescheide der Finanzämter über die Zuerkennung der Steuerbegünstigung durch die Finanzverwaltung.
Zum anderen durch eine gesetzliche Verpflichtung zur periodischen Einstellung von Angaben in ein elektronisches, jedermann zugängliches Register analog dem elektronischen Handelsregister. „Zivilgesellschaft“, so Graf Strachwitz, „sollte in einer modernen Gesellschaft nicht weniger transparent sein als andere, sondern sollte eine Vorreiterrolle einnehmen.“
Auf die Vielzahl von Rechnungslegungsvorschriften in Deutschland, die teils überschneidend und widersprüchlich seien, verwies Birgit Weitemeyer. „Wer es gut und richtig machen will, wird oft doppelt und dreifach belastet“, urteilte sie. Vereinfachung und Straffung müsse daher das Ziel sein. „Wir brauchen einheitliche Rechnungslegungsvorschriften und einen einheitlichen nationalen Kodex für Non-Profit-Organisationen (NPO)“, sagte Weitemeyer.
In den USA und Großbritannien sei es so geregelt, dass NPOs ab einer bestimmten Einnahmesumme (25.000 Dollar/Pfund) rechtsformunabhängig zur Publizierung ihrer Abschlussprüfung verpflichtet werden. Sehr bedauerlich nannte sie es, dass es in Deutschland kein Gemeinnützigkeitsregister gibt. „Das wäre ein absolut notwendiger Verbraucherschutz“, so die Juristin.
Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes und damit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sollten für jeden sichtbar sein, forderte auch Daniela Felser vom Deutschen Spendenrat, der zugleich Mitglied im Bündnis für Gemeinnützigkeit ist. „Wir brauchen ein einheitliches elektronisches Stiftungsregister“, sagte sie.
Der Spendenrat, so erläuterte sie vor dem Unterausschuss, wolle auch kleinen Vereinen oder Projekten helfen, den Anforderungen an Rechnungslegung, transparenter Organisationsstruktur und rechtliche Vorgaben nachkommen zu können. Dazu habe man ein Drei-Säulen-Modell entwickelt. Das umfasse einen kostenfreien Selbsttest, bundesweite Schulungsprogramme und geförderte Vor-Ort-Beratungen, sagte Felser. Abrufbar sei es unter der Adresse: www.transparenz-leicht-gemacht.de. (hau/21.09.2016)