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Der Einsatz von Antibiotika in der Human- und der Tiermedizin steht auf dem Prüfstand. © picture-alliance/chromorange
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Maßnahmen gegen die fortschreitende Bildung von Resistenzen gegen Antibiotika ergreifen. In einem gemeinsamen Antrag zur Antibiotikaminimierung in der Human- und Tiermedizin (18/9789), der am Freitag, 30. September 2016, in erster Lesung beraten werden soll, fordern die Fraktionen unter anderem den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern sowie in den Beratungen zur EU-Tierarzneimittelnovelle ein Verbot für den Internethandel von Antibiotika zu erwirken.
Die Sitzung wird live ab 10.05 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Beide Fraktionen fordern in ihrem Antrag, dass die Bundesregierung im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“ weiter umsetzt. In diesem Rahmen sollen die Überwachungssysteme zum Antibiotikaverbrauch sowie zur Antibiotikaabgabe und zu Antibiotika-Resistenzen in der Human- wie auch der Tiermedizin gestärkt und ausgebaut werden.
Darüber hinaus soll die Qualität der Antibiotika-Verordnung durch Förderung einer leitliniengerechten Anwendung im Bereich der Diagnostik und Antibiotikatherapie gesteigert werden. Auch die Aufklärungsbemühungen sollen intensiviert werden, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren.
In der Praxis der Humanmedizin soll die Ausweitung der Förderungsmöglichkeiten nach dem Krankenhausstrukturgesetz geprüft werden. Im Fokus soll die Weiterbildung im Bereich Krankenhaushygiene, Mikrobiologie und Infektiologie und die Beschäftigung entsprechenden Personals von den Krankenhäusern stehen.
In der Veterinärmedizin soll im Sinne des sogenannten One-Health-Ansatzes ein einheitlicher Rechtsrahmen für ein umfassendes Hygiene-, Gesundheits- und Haltungsmanagement in der Tierhaltung entwickelt werden. Des Weiteren wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass Antibiotika mit besonderer Bedeutung für Menschen im Rahmen der Umwidmung für den Gebrauch bei Tieren nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden und grundsätzlich vorab Antibiogramme erstellt werden.
Für die Zukunft soll zudem die Einrichtung eines ständigen veterinär- und humanmedizinischen Fachgremiums geprüft werden, das regelmäßig die Resistenzlage der Antibiotika evaluiert, bewertet und eine Empfehlung zum Einsatz von Antibiotika abgeben soll.
Ökonomische Fehlanreize bei Tierarzneimitteln sollen hingegen abgeschafft werden, indem bei Beibehaltung des Dispensierrechts für Veterinäre die Rabattgewährung seitens der Hersteller von antimikrobiell wirksamen Mitteln auf den Prüfstand gestellt wird. Auch die Preisgestaltung für antimikrobiell wirksame Mittel soll in diesem Zuge überarbeitet werden, um bestehende Fehlanreize zu beseitigen.
Abgestimmt wird über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3152), die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten und den Einsatz in der Tierhaltung auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/4704) vor.
Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, das Arzneimittelgesetz so zu ändern, dass keine ökonomischen Anreize bestehen, möglichst große Mengen von Antibiotika zu verkaufen oder zu kaufen, die Tieren verabreicht werden sollen. So sollen etwa für Tierärzte einheitliche Abgabepreise eingeführt werden, wenn diese antimikrobiell wirksame Arzneimittel an Tierhalter verkaufen. Auch sollte die Regierung die Zulässigkeit von Rabatten aufheben, die die Hersteller dieser Arzneimittel anbieten. (eis/30.09.2016)