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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung führt keine bilateralen Maßnahmen der grenzpolizeilichen oder polizeilichen Ausbildungshilfe oder Ausstattungshilfe zugunsten weißrussischer Sicherheitsbehörden durch. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/1423) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1196) weiter schreibt, habe sie sich auch auf Ebene der Europäischen Union für eine kritische Prüfung der polizeilichen Sicherheitszusammenarbeit mit Weißrussland ausgesprochen. Außerdem unterstütze die Bundesregierung die Aufrechterhaltung des Waffenembargos der Europäischen Union gegen Weißrussland, das auch ein Ausfuhrverbot für Güter einschließt, die der internen Repression dienen könnten.
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fördert die Europäische Union nach Angaben der Bundesregierung regionale Maßnahmen im Bereich des integrierten Grenzmanagements. „Dabei hat in den vergangenen Jahren auch Belarus an regionalen Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Finanzierung aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument teilgenommen“. Das Land habe an insgesamt
drei derartigen regionalen Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
(Lettland-Litauen- Weißrussland, Polen-Ukraine- Weißrussland, „Baltic Sea Programme“) teilgenommen oder nehme noch teil. Deutsche Behörden seien nicht an diesen Projekten beteiligt.
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