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Berlin: (hib/ROL) Zum 1. Januar 2015 sind neue Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in Kraft getreten. Laut einem Anschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesbildungsministerium, Stefan Müller (CSU), an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 16. Dezember 2014 sind durch die Aktualisierung der Richtlinien „Anregungen aus der Praxis, den Verbänden und den Ländern eingeflossen“, zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/3955) den Brief.
Die Fraktion will wissen, welche Ergebnisse der Evaluation des Ministeriums-Programms zur Berufsorientierung in die Neufassung der Richtlinien eingeflossen sind und wie die Bundesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung bewertet. Von Interesse sind für die Grünen vor allem vier Punkte, die großen Handlungsbedarf aufzeigten und auch vom Forschungskonsortium Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ in seinem Zwischenbericht der Evaluation vom Dezember 2013 genannt worden seien und die die Grünen nochmals hervorheben: Ein hoher Anteil von jungen Menschen breche aufgrund von unklaren Berufsvorstellungen die Ausbildung ab, was sich auch negativ auf das Engagement am Übergang Schule und Beruf auswirke. Und es gebe nur ein eingeschränktes Berufswahlspektrum, welches zudem auch gleichstellungspolitischen Zielen entgegenstehe.
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