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Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke positioniert sich klar gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). In einem Antrag (18/4971) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf eine Einführung der umstrittenen Mindestspeicherpflicht für Verkehrsdaten zu verzichten. Der Linken-Antrag wird am kommenden Freitag gemeinsam mit dem noch nicht als Drucksache vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Vorratsdatenspeicherung in erster Lesung beraten.
Die Linke begründet ihren Antrag zum einen juristisch. So habe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2010 das 2008 in Deutschland eingeführte VDS-Gesetz für verfassungswidrig erklärte, auch der Europäische Gerichtshof die grundlegende Richtlinie zur VDS für ungültig erklärt. Dabei habe der EuGH deutlich gemacht, dass eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten „unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta ist“, heißt es in der Begründung des Antrags.
Zum anderen zweifelt die Links-Fraktion daran, dass die VDS überhaupt Nutzen bringt und verweist unter anderem auf eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Diese habe gezeigt, dass der Wegfall der VDS nicht ursächlich für Veränderungen in der Aufklärungsquote einzelner Deliktsgruppen gewesen sei.
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