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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verteidigt die Einladung von Anreicherungsexperten der Firma URENCO als Berater bei den Verhandlungen zum iranischen Nuklearprogramm. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stünden die iranischen Anreicherungsfähigkeiten, sowie deren künftige Beschränkung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5036) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4836). „In diesem Zusammenhang galt und gilt es, hochkomplexe technische Detailfragen zum iranischen Anreicherungsprogramm, insbesondere zur Gasultrazentrifugentechnologie zu klären.“ Die Beantwortung dieser Fragen diene dazu, entsprechende technisch tragfähige Vorschläge im Interesse einer umfassenden Lösung auszuarbeiten. „Da das Auswärtige Amt nicht über ausreichend eigene Expertise auf diesem Gebiet verfügt, wurden Experten der URENCO-Tochter ETC hinzugezogen, die auf dem Gebiet der Entwicklung von Gaszentrifugen weltweit führend ist“, schreibt die Bundesregierung. Die Experten hätten „am Rande der Verhandlungen“ der Delegation beratend zur Seite gestanden, eine direkte Beteiligung an den „E3+3“-Verhandlungen mit dem Iran „fand zu keinem Zeitpunkt statt“.
Die Bundesregierung betont, dass sich die „E3+3“-Staaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien und Deutschland) und der Iran 2013 in Genf auf einen ersten Schritt zur Lösung des Nuklearstreits einigen konnten. „Mit dem Genfer Aktionsplan konnte der Ausbau des iranischen Atomprogramms gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht werden.“ Im Gegenzug hätten die Europäische Union (EU) und die USA Sanktionen in Teilbereichen suspendiert. Mit Inkrafttreten des Aktionsplans 2014 habe sich die Möglichkeit zu Verhandlungen über eine umfassende Lösung im Nukleardossier ergeben. „Am 2. April 2015 haben sich E3+3 und Iran in Lausanne auf Eckpunkte einer umfassenden Vereinbarung geeinigt. Vereinbart wurden umfangreiche Beschränkungen für das iranische Nuklearprogramm und weitreichende Transparenzmaßnahmen für bis zu 25 Jahre.“ Im Gegenzug könnten Sanktionen der EU, der USA und der Vereinten Nationen gelockert werden. Vor diesem Hintergrund soll bis zum Ende Juni 2015 der Text einer umfassenden Vereinbarung mit technischen Annexen ausgearbeitet werden, der anschließend durch den UN-Sicherheitsrat indossiert werden soll.
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