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Berlin: (hib/MIK) Durch das geplante Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA soll es keine Paralleljustiz für internationale Konzerne geben. Dafür setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5094) ein, der am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird.
Deshalb soll die Bundesregierung im Europäischen Rat verbindlich erklären, dass sie keinem Freihandels- und Investitionsabkommen zustimmen wird, dass Klageprivilegien für Unternehmen und Investoren enthält, fordert die Fraktion. Außerdem soll die Regierung das CETA-Abkommen mit Kanada als unannehmbar zurückweisen und sich in den Gremien der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die TTIP-Verhandlungen mit den USA gestoppt werden.
Das geplante Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ist heftig umstritten, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ebenso werde seit Monaten über das bereits ausgehandelte Abkommen CETA zwischen der EU und Kanada kontrovers diskutiert. Massiver Kritik unterworfen seien besonders die Sonderklagerechte, die Investoren das Recht einräumen würden, Staaten zu verklagen, sowie die privaten Schiedsgerichte, die ohne Berufungsinstanz über diese Klagen entscheiden könnten.
Die EU-Kommission habe die Empörung über die Schiedsverfahren zur Kenntnis genommen und Reformvorschläge veröffentlicht. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wolle alternativ zu privaten Schiedsgerichten einen europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshof einrichten, vor dem Streitfälle zwischen Konzernen und Regierungen entschieden werden, schreibt die Fraktion. Doch beide Vorschläge würden nicht verhindern, dass ein paralleles Rechtssystem entstehe, in dem ausschließlich ausländischen Investoren Sonderrechte eingeräumt würden. Dies sei abzulehnen.
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