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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5173) zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vorgelegt.
Damit würden sich die Vertragsparteien untereinander verpflichten, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies umfasse die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Weiter gehe es um gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung (einschließlich Sicherungsmaßnahmen) und bei der Zustellung von Schriftstücken. Des Weiteren sollen zwei oder mehr Vertragsparteien für Fallkategorien und nach Verfahren bestimmte Informationen automatisch austauschen können.
Zur Wahrung des Datenschutzes sehe das Übereinkommen die Abgabe einer Erklärung durch den jeweiligen Vertragsstaat zum Schutz der personenbezogenen Daten sowie Grenzen der Verpflichtung der Amtshilfe vor, schreibt die Regierung.
Die Bundesrepublik Deutschland werde eine solche Auslegungserklärung, die den deutschen Anforderungen Rechnung trägt, gemeinsam mit der Ratifikationsurkunde abgegeben, heißt es weiter.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Absicht des Gesetzentwurfs, die internationale Amtshilfe in Steuersachen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen und bittet die Bundesregierung, für eine möglichst rasche Umsetzung zu sorgen.
Über den Gesetzentwurf will der Bundestag am Donnerstag erstmalig beraten.
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