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Berlin: (hib/SCR) In Deutschland soll erneut eine Speicherpflicht für bestimmte Verkehrsdaten eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/5088) beriet der Bundestag vergangene Woche bereits in erster Lesung. Nun ist auch der gleichlautende Entwurf der Bundesregierung (18/5171) dem Bundestag zugeleitet worden. Der Bundesrat hatte sich vergangene Woche entschieden, keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abzugeben.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert hingegen den Entwurf in seiner Stellungnahme scharf und äußert „erhebliche Bedenken“. Die Vorlage entspräche nicht den Anforderungen an einen Gesetzentwurf gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. So fehlt eine Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft „völlig“. Anders als das Bundesjustizministerium sieht der Nationale Normenkontrollrat diesen als schätzbar an: Nach Darstellung des Gremiums könnten Kosten in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro auf die Wirtschaft zukommen. Auch der Verzicht auf eine Evaluierung des Gesetzes sei nicht nachvollziehbar.
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