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Berlin: (hib/AS) Die Bundesrepublik soll einen Bericht vorlegen, in dem der weltweite Stand der Religions- und Glaubensfreiheit dokumentiert wird. In einem gemeinsamen Antrag fordern CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/5206) die Bundesregierung auf, darin ebenfalls darzustellen, welche politischen Bemühungen die Bundesrepublik unternimmt, um dieses Menschenrecht zu schützen. Der Bericht soll bis zum 30. Juni 2016 vorgelegt werden. Der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit sei für alle staatlichen Institutionen in der Bundesrepublik „von höchstem Belang“, heißt es zur Begründung des interfraktionellen Antrags. Damit soll die Arbeit von Kirchen- und Religionsgemeinschaften, aber auch von staatlichen Institutionen und Parlamentariern unterstützt werden.
Die Abgeordneten betonen, dass die Religions- und Glaubensfreiheit als Teil der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen weltweit zu achten sei. Basis dafür, sei die religiös, weltanschauliche Neutralität der Staaten. Dies müssten allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften „als parteipolitischer Verwalter neutral gegenüber stehen“, schreiben die Fraktionen. Es müsse daher Aufgabe jeder Außen- und Menschenrechtspolitik sein, auch international für das Menschenrecht auf Glaubens- und Religionsfreiheit einzutreten.
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