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Berlin: (hib/PK) Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird.
Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Anfang April 2016 besaßen den Angaben zufolge 647 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Nutzung von Cannabis als Medizin.
Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.
Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Die Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur.
Der Eigenanbau von Medizinalhanf für eine Selbsttherapie ist nicht vorgesehen, weil in dem Fall die Qualität der Substanzen nicht garantiert wäre. Zudem wird dies aus gesundheits- und ordnungspolitischen Gründen abgelehnt.
Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter ab.
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