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Berlin: (hib/ROL) BAföG-Empfänger müssen grundsätzlich nur 50 Prozent ihres BAföG-Darlehens zurückzahlen, bis zu einer maximalen Obergrenze von 10.000 Euro. Dies gilt unabhängig davon, ob das BAföG für ein Erst- oder Zweitstudium oder für Praktikum gewährt wurde. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9365). Die Fraktion die Linke hatte in einer Kleinen Anfrage (18/9214) gefragt, wie viele Jahre nach Abschluss des Studiums die Rückzahlung des Darlehens beginnt und wie lange die Rückzahlung im Durchschnitt dauert. Die Abgeordneten hatten argumentiert, dass die Angst vor Verschuldung bei der Aufnahme eines Studiums eine Rolle spielen würde.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Rückzahlungsbedingungen äußerst sozialverträglich ausgestaltet seien. Die Rückzahlungspflicht beginne fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungs- und Studienganges. Der Kredit sei in monatlichen Mindestraten in Höhe von derzeit 105 Euro innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren zurückzuzahlen. Werde der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro vom BAföG-Empfänger zum Beispiel durch reguläre Tilgung erreicht, werde ihm von Amts wegen der verbleibende Teil des Kredits erlassen, so dass der ursprünglich hälftige Darlehensanteil in diesen Fällen letztlich deutlich unter 50 Prozent liegen könne. Darüber hinaus sei der Kredit über die gesamte Laufzeit zinsfrei.
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