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Berlin: (hib/STO) Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 über die Verfassungsbeschwerde gegen die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorismusbekämpfung (1 BvR 966/09) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9383). Wie die Abgeordneten darin ausführen, muss nach den Karlsruher Richtern jede Überwachungsmaßnahme erst einer Vorabkontrolle durch "unabhängige Stellen" unterzogen werden. Auch wird der Fraktion zufolge durch das Urteil unter anderem die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Überwachungsmaßnahmen an andere Staaten eingeschränkt.
Wissen wollen die Abgeordneten, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Gerichtsurteil für den Bereich der inneren Sicherheit zieht und welche Planungen es im Bundesinnenministerium zur Umsetzung des Urteils gibt. Auch fragen sie unter anderem danach, wie sich das Urteil aktuell auf die Praxis des BKA auswirkt.
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