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Berlin: (hib/PK) Wissenschaftler plädieren für eine systematische Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe durch eine universitäre Ausbildung. So sei es "wünschenswert und machbar", für die Berufsausbildung der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten jeweils Studiengänge einzurichten, heißt es in einem Bericht über die Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der vier Gesundheitsfachrichtungen, wie aus einer Unterrichtung (18/9400) der Bundesregierung hervorgeht.
In Evaluierungen sprächen sich die beteiligten Hochschulen überwiegend für eine Teilakademisierung aus, bei Erhaltung der fachschulischen Ausbildung. Eine Minderheit befürworte die vollständige Verlagerung der vier Ausbildungen an die Hochschulen.
Eine akademische Erstausbildung in den vier Berufszweigen werde von allen teilnehmenden Hochschulen als großer Vorteil für das Gesundheitswesen angesehen, wobei es auch darum gehe, international nicht den Anschluss zu verlieren. Eine Hochschulausbildung befähige dazu, wissenschaftliches und fachliches Wissen besser anzuwenden sowie selbstständiger und reflektierter an die Aufgaben heranzugehen. Die Erprobung akademischer Erstausbildungen in den vier Bereichen werde als "essentiell notwendiger und zukunftsweisender Schritt" angesehen.
Allerdings würde bei einer Vollakademisierung den Schülern mit einem mittleren Schulabschluss der Zugang verwehrt. Ferner seien keine Daten über die finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Verlagerung der Ausbildung auf die Hochschulen erhoben worden. Zudem seien Fragen zu den langfristigen Auswirkungen der Akademisierung in diesen Berufszweigen noch unbeantwortet.
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