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Berlin: (hib/PK) Zu dem vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages am Dienstag eine öffentliche Anhörung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament soll die Expertenanhörung am 26. September stattfinden.
Mit der Gesetzesnovelle der Bundesregierung soll die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessert werden. Geplant ist eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen sowie eine bessere Abstimmung der ambulanten und stationären Versorgung.
Das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) wird schon länger kritisch hinterfragt, weil die pauschale Abrechnung von Therapien bei psychischen Erkrankungen dem tatsächlichen Aufwand oft nicht gerecht wird.
Der Gesundheitsausschuss billigte außerdem eine öffentliche Anhörung über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Cannabis als Medizin (18/6361). Er soll am 21. September zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8965) über die Zulassung von Cannabis für schwer kranke Patienten beraten werden.
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