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Berlin: (hib/PST) Für Rechtsanwälte, Patentanwälte sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallende Berufe aus anderen EU-Staaten sollen die Modalitäten für ihre Berufsanerkennung in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9521) an den Bundestag geleitet, mit dem die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG bzw. 2013/55/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Diese Umsetzung hätte eigentlich bis zum 18. Januar 2016 erfolgen müssen. Mit dem Gesetz soll eine Reihe bestehender Gesetze und Verordnungen in zahlreichen Punkten verändert werden. Daneben will die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit auch einige weitere für notwendig erachtete Neuregelungen im Berufsrecht für Rechtsanwälte und Patentanwälte treffen.
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