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Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2015 haben knapp 60 Prozent der ausländischen Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis und rund 32 Prozent in einer sogenannten atypischen Beschäftigung gearbeitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9481) auf eine Kleine Anfrage (18/9170) der Fraktion Die Linke. Zur atypischen Beschäftigung zählen Zeitarbeit, geringfügige und befristete Arbeitsplätze und Teilzeitarbeit bis 20 Wochenstunden. Befristet beschäftigt waren demnach knapp 13 Prozent, geringfügig beschäftigt waren knapp 12 Prozent, eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Stunden in der Woche hatten 19 Prozent der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Beschäftigte mit deutschen Pass arbeiten 2015 zu knapp 89 Prozent in einem Normalarbeitsverhältnis und zu 20 Prozent in einer atypischen Beschäftigung.
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