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Berlin: (hib/EIS) Die EU-Programme für Schulobst, Schulgemüse sowie Schulmilch für Bildungseinrichtungen sollen zu einem neuen Schulprogramm zusammengefasst werden. Die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen macht eine bundeseinheitliche Anpassung erforderlich, um das von der Europäischen Union finanzierte Programm in den Bundesländern weiterhin zu ermöglichen. Die Bundesregierung legt deshalb einen Gesetzentwurf (18/9519) vor, der die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 schaffen soll. Ziel des Programms sei es, den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu fördern, um ausgewogene Essgewohnheiten zu prägen. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
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