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Berlin: (hib/HLE) Die steuerliche Förderung der Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 19. September. Die auf zwei Stunden Dauer angesetzte Anhörung beginnt um 12.00 Uhr im Sitzungssaal E 800 des Paul-Löbe-Hauses. Dabei geht es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf (18/7872). Danach sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für ihre Forschungsausgaben einen "Forschungsbonus" in Höhe von 15 Prozent ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erhalten, da über 60 Prozent der kontinuierlich forschenden KMU von der öffentlichen Förderung derzeit nicht erreicht würden. Dieser Forschungsbonus solle in Form einer Steuerermäßigung gewährt werden. Der Bonus soll allen Unternehmen bis 249 Mitarbeitern gewährt werden können und zusätzlich zu bestehenden Projektförderungen eingeführt werden. Die Steuermindereinnahmen durch den neuen Bonus werden von der Fraktion mit 770 Millionen Euro angegeben.
Als Sachverständige sind geladen: Heike Belitz (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Joachim Bühler (Bitkom), Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Georg Licht (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), Professor Monika Schnitzer (Ludwig-Maximilians-Universität München), Bas Straathof (CPB Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis), Verband der Chemischen Industrie und Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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