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Berlin: (hib/PK) Der Patientenschutz und eine mögliche Reform des Heilpraktikerrechts sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/9567) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vor dem Hintergrund einiger Fälle von offenbar fragwürdigen Heilmethoden in der Branche werde über das noch aus dem Jahr 1939 stammende Heilpraktikergesetz und dessen Reformbedürftigkeit diskutiert.
Hinterfragt würden dabei etwa die fehlenden einheitlichen und verbindlichen Anforderungen an die Ausbildung, Zulassung und Qualifikation der Heilpraktiker. Der Umfang der von Heilpraktikern ausgeübten Heilkunde sei ebenfalls umstritten.
Die Abgeordneten wollen nun mehr über die Branche erfahren und erkundigen sich, ob die Bundesregierung eine Reform des Heilpraktikergesetzes befürwortet.
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