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Berlin: (hib/EIS) Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration im Jahr 2019 steht nicht in Frage. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9515) auf eine Kleine Anfrage (18/9428) der Fraktion Die Linke hervor, die unter anderem mehr über die Ergebnisse die Fachtagung "Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration - Fahrplan bis 2019" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 9. Juni 2016 wissen wollte. Dazu heißt es weiter, dass mit der Jungebermast, der Immunokastration und der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung drei alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration zur Verfügung stehen, die in unterschiedlichem Ausmaß bereits in der Praxis angewandt würden. Umfassende konkrete Abstimmungen zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Handel innerhalb der jeweiligen Lieferbeziehungen über Erwartungen, Anforderungen und Möglichkeiten gebe es allerdings bisher noch nicht. Einige Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels hätten sich explizit zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration bekannt und erklärt, dass sie zukünftig Schweinefleisch unabhängig vom verwendeten Verfahren akzeptieren werden. Zudem zeichne sich ab, dass neben der lange Zeit im Vordergrund stehenden Jungebermast vermehrt die Immunokastration und die chirurgische Kastration unter Betäubung in Erwägung gezogen werden. Außerdem sei der Wunsch von einigen Vertretern der Wirtschaft geäußert worden, eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 mit Blick auf Warenströme, Strukturveränderungen, Wettbewerbsnachteile und Sektorveränderungen vornehmen zu lassen.
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