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Berlin: (hib/MIK) Bei den Straßenprojekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist eine vorhabenbezogene Alternativprüfung vor der Projektanmeldung durch die Länder erfolgt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9537) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9229).
Besonders bei Umweltkonflikten sei darzustellen gewesen, ob Alternativplanungen, insbesondere der Ausbau bestehender Strecken statt eines Neubaus, erwogen worden seien und warum eine solche Lösung gegebenenfalls nicht angemeldet wurde. Soweit es sinnvoll war, sollte auch auf Verkehrsträgeralternativen eingegangen werden, heißt es weiter.
Im Übrigen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort einen Überblick über Projekte mit hoher Umweltbetroffenheit.
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