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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die bisherige Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten verlängern und somit eine Regelungslücke vermeiden. Wie es in der von der Bundesregierung vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/9631) heißt, tritt die bisherige Verordnung am 1. Oktober 2016 außer Kraft. Zwar sei eine neue Verordnung schon im Bundesgesetzblatt verkündet worden, aber die Genehmigung der EU-Kommission stehe noch aus. Um eine Regelungslücke zu vermeiden, werde deshalb die Änderungsverordnung vorgelegt.
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